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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1646.

Cvmplimcnten. jl». Die Gesandten der Schiedorte fragen jede Partei besonders an, ob sie gestatten miMdaß man nochmals gütliche Mittel zu einer Nergleichung, jedoch ihren Rechten, dein Landfrieden und dc»Verträgen ohne Nachtheil, suche und vorschlage. Zürich und evangelisch Glarns erklären darauf, daß ^dieß zu offener Hand und ohne Präjudiz für ihre Rechte gerne wollen geschehen lassen, daß aberaltern Beschwerden vor den jünger»: Streitigkeiten erörtert werden sollen. Die fünf Orte und kathol. Gla:'^antworten, daß sie bereit seien, die übrigen Beschwerden erörtern zu helfen, wenn die zwei Punktestrafung der Uttwhler und Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes zu Lustvrf) nnwidersproch^bleiben, welche kraft der Mitrcgieruug und des Landfriedens ausgemachte Sachen seien. Die Sch>^orte lassen hierauf die beiderseitigen Beschwerden, das früher gemachte Project und die ergangenenund Abschiede wiederum verlesen. Bei diesem Anlasse erklärt Freiburg in Betreff seines Nichterscheinens ^jüngster Tagsatzung, das Entschuldigungsschreiben sei wegen eingefallener großer Woche vor dem Ostelst^um welche Zeit Burger und Näthe nicht zusammenberufeu würden, nm etwas verspätet worden. Dw'^wird den Parteien der Vorschlag gemacht, sie sollten miteinander zusammentreten und die Erörterung ^meisten Artikel versuchen. Inzwischen würden die Schiedorte wegen der bewußten zwei Punkte unter I''auch verhandeln und ihnen hernach, was sie nicht erörtern könnten, auch vergleichen helfen. Zürich ^evangelisch Glarns lassen sich dieß gefallen; die Gesandten der fünf Orte hingegen nnd kathol. Gl»^'haben Befehl, vor Erörterung der beiden Punkte nichts Anderes verhandeln zu lassen. Auf dieses hin ^suchen die unparteiischen Orte die Gesandten von Zürich und evgngelisch Glarns, die zwei Punkte erört^zu lassen; hernach wolle man sich möglichst bemühen, auch den übrigen Beschwerden abzuhelfen, Überwegdie interessierten Orte sich nicht unter einander vergleichen könnten. Die zwei Orte lehnen anfänglich s'Ansuchen als ihrer Instruction zuwider ab, schließlich aber stellen sie doch auf die Erklärung hin, daß ^Sachen nicht gesöndert, auch nichts eröffnet werden solle, bis Alles erörtert sei, den unparteiischenanHeim, wo sie den Anfang machen wollten, jedoch zu offener Hand und ihren Rechten ohne SchadenPräjudiz. Mau ersucht hierauf die interessierten katholischen Orte nochmals, mit Zürich und Glarns ^sammenzutreten; inzwischen werde mau die zwei Punkte auch erörtern und das, »vorüber sich die iiüeressi^^Orte unter sich selbst nicht vergleichen könnten, beizulegen sich bemühen. Die interessierten katholischen ^erscheinen hierauf in der Sitzung, erzählen weitläufig, wie es im Thurgau gegangen sei und worübersich gegen Zürich und Glarns zu beklagen hätten. Sie fassen dieß in eine schriftliche Antwort zusen»^und schließe»: damit, mau möchte die ausgemachten klaren Sachen nicht den unlautere und streitigen g^stellen und Zürich und evangelisch Glarus zur Billigkeit weisen. Könile mau nicht zur Ruhe gelancst'^.würden sie das Recht und die Theilung anrufen und die Kosten für den schon lange erlittenen Schade» ^den Ursächern suchen. Die uninteressierten Orte entwerfe»: hierauf ein unvorgreifliches Project'),offener Hand und mit den: Vorbehalt, daß dasselbe als nicht gemacht gelte»: solle, falls es de»: iitteresst^ ^Orte»: »acht gefallen würde. Das Project wird denselben eröffnet, »vorauf sie über Nacht eine»:Verdä^nehmen. Zürich dankt an: folgenden Tage für sich und evangelisch Glarus, dessen Gesandte nicht mehr ^wcsend sind, den Schiedorten für ihre Mühe und erklärt, es könne das Project Wege»: mehrerer darin ^haltener Punkte nicht annehmen; mau möchte ihn: also vermöge der Bünde und des Landfriedensunparteiischen Recht verhelfen. Die interessierte»: katholische»: Orte lehnen das Project gleichfalls ab.uuiuteressierten Orte beschließen hierauf mit Stimmenmehrhcit, das gemachte Project Zürich und den bOrten mit eine»:: Schreibe»: zuzuschicken, worin sie ersucht werden, jenes Project den uninteressierten ^