Januar 1645. 1339
baß jedes Ort seine Gesandteil darüber nach Baden instruiere, wo man dann im Geheimen sich bcrathcnwiine; inzwischen aber möchten sich die Obrigkeiten für den Fall eines Anfstandes in Bereitschaft halten undwachsam sein. v. Es wird in den Abschied gesetzt, die Herren und Obern möchten bei Gelegenheit ahnden, wasStatthalter Schornv und Marx von Ulm von Stadtschreibcr Wascr widerfahren ist. «I. In Folge des vom^üchvf von Basel eingekvmmenen Klagschreibens, in welchem er um Rath und Hülfe bittet, wird ei» nach-^'licklichcs Fürschreibcn an den französischen Ambassador erlassen und der solothnrnische Gesandte ersuchtmündlicheil Offieien beizutragen. «. Lncern zeigt an, daß von Wallis noch keine Antwort in Betreffbevorstehenden Bnndcsschwnres eingetroffen sei. L. Alls die Anzeige Lucerns, daß das im letzten Junistierte Schreiben nach Frankreich noch nicht abgegangen sei, weil Uri und Freibnrg ihre Zustimmung"°ch nicht gegeben hätten, wird in Anbetracht, daß seitdem manche Aendernngcn in den Verhältnisseil ein-treten sind, gut erachtet, es sollten die Obrigkeiteil ihre Gesandten nach Baden wegen der Verseildung undAbänderung instruieren. Dem Canonicus Francesco Castelletti wird an den Gubernator zu MailandFürschreibcn bewilligt, daß er in die Nominativ», welche er dein König von Spanien für etliche erledigte^"v'ncate alla Scala zu Mailand zu inachen hat, gelangen möchte, wo möglich als der erste von drei zu Wüh-rden. z, HZ >vtrd ein Dankschreiben der Katholischen in den Bünden verlesen und die Relation dersandten angehört, welche als Vermittler im vergangenen Dcccmbcr auf dem Beitag zu Chur gewesen""b- Ihre Benlühnngcn werden ihnen verdankt. Diese Sache zu Badeil zur Sprache zu bringen, wird''"ht für passend erachtet; man will vorerst die Erklärung der Gemeinden abwarten, welchen die Vcrniitt-""gsvorschläge vorgelegt werden. Für künftige Verhandlungen hält man es für besser, einen unparteii-^che» Ort zu wählen, und da man wünscht, daß man mehr als bisher spüren möchte, daß höhere Ständedieser Sache ihren Einfluß geltend machen, so wird dieselbe dem Nuntins nochmals auf's nachdrücklichste^Wfvhlen. j. (S. u. Vier ennetb. Vogteicn überh.) Ic. Auf die Klage der Stadt St. Gallen, daß manBurger in der Landschaft des fürstlicheil Gotteshauses keine Güter mehr kaufen lassen wolle, begehrt^ fürstliche Gesandte, daß man die Sache, wenn St. Gallen weitere Schritte thnn wolle, vor die Schirm-^ weise. I, (S. u. Nheinthal.) I» Betreff des liederlichen, unpresthaftcn, herrenlosen Gesin-welches das Land durchstreift, wird für gut erachtet, daß jede Obrigkeit die ihr am ersprießlichstencheii,enden Mittel in Anwendung bringe; namentlich wird den Beamten der Freien Aemter anempfohlen,/ Uvthwendigen Allordnungen zu treffen. <>» (S. u. Mendrw.) H». Landsfähnrich Betschart von etxhwhznin die Ehrenwappen in sein neu erbautes Wirthshaus zum weißen Rößli daselbst. Das Ansuchenui den Abschied genommen.
n Vinn sehe auch IM Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitui.
^»dvogtci A'dcintlial. I. Art. 73. Ewiger Versprach. I». Art. M. Anstände mit dein Abt e. St. Gallen.
eniictd. Vvsttcic» übcrh. j. Art. 133. Verhältnis! z. Bischof r. Como.
""dvegtci Aicndris. o. Art. 302. Vcrwaltnng im Allgemeinen.
Cvnserciiz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Landcsarchlr. Nidwaldc». P-°>°k°>< der Wuchenräg.-», d..ch Räche und -and>°»ch°». vom -5. J-n.ua.. Bd. i>. t°I. ZV..
«Die uff den mordrigcn tag zno Brunnen angestellte 3 ortische tagsatzung wegen Herrn Bischoff von