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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1643.

dcrlich erachtet, sich zu erkundigen, ob sämmtliche Orte geneigt seien, die Nachbarschaft von feindlichersauber zu halten und nöthigen Falls die passenden Mittel gegen sie in Anwendung zu bringen, oder>»»dein Ernst die Sicherheit zu suchen, es geschehe gleich, daß Cvnstauz auf der einen oder andern Seite fe>»^'lich zugesetzt würde," oder ob es sich blos darum handle, die Invasion vom eidgenössischen Boden abz»'wehren; ferner sich zu erkundigen, ivas für Mittel zu ergreifen wären, wenn Zürich und seine Religio»-'verwandteit sich in ihren Erklärungen nicht nähern sollten. 2) Es wird nun allererst auf das Schreibvon Zürich, worin dasselbe seilte Genehmigung der Maßregeln ausspricht, welche von den in den Thut'g^Abgeordneten vorgeschlagen werden, und um eine Erklärung wegen des Balles der evangelischen Kirche?»Fraucnfcld bittet, eine Antwort ertheilt des Inhalts, es möchte an den Landvogt im Thurgau den Aufü'^abgehenlassen, darauf zu sehen, daß die für gut erachteten Maßregeln ausgeführt werden; Zürich möchte »^nach Mitteln umsehen, wie Constanz im alten Stand zu erhalten sei und vom Thurgau die Gefahr abgewe»^'werde, zu welchem Zwecke die katholischen Orte mitzuwirken sich verbindlich machen. 3) Zugleich wird berichtet,^»'die Herren und Obern darauf beharren, daß zu Stein eine Fallbrücke gegen den thurgauischcn Boden ll'»gemacht werden sollte, wie auf der zürcherischen Seite. 4) Was die geforderte Erklärung wegen des Kirch«-'»'baus betreffe, so müßten die Gesandten aus Mangel an Instruction die Sache ack rolsrsnäuin iiehu»»»v. Da Anstalten zu einem Angriff auf die Stadt Constanz gemacht werden und man findet, daß die»^zu Badcu gefaßten Beschlüsse nicht hillreichend seien, so wird erforderlich erachtet, daß jedes Ort seine ^sandten auf die bevorstehende Taglcistnng mit hinreichender und spccificierter Instruction versehe, ob »»»'sich blos damit begnügen wolle/den feindlichen Entfall von den Grenzeil abzuwehren, oder ob man Wille»'sei,bei sürbrechendcm Attentat" der Sache ohne Widerstand ihren Gang zu lassen, während von aud'-^Seite auch darauf hingewiesen wird, daß man wohl erwägen möge, ob die Orte im Stande seieil,

Waffen sich mit Erfolg zu widersetzen. Um sich von den rings die Eidgenossenschaft umgebenden W»»^Lllft zu machen, wird vorgeschlagen, den König von Frankreich durch ein Schreiben dahin zu bewegen, 'er seine Gedanken von Constanz abziehe. Da aber auf nächster katholischer Tagleistung darüber g»»^werden soll, ob es vorzuziehen sei, an den Köllig zu schreiben oder eine Gesandtschaft abzuschicken, s»darüber alsdann zu entscheiden sein. Die Gesandten geben einer Gesandtschaft den Vorzug, tl. Esdie Frage aufgeworfen, ob es nicht unter den dermaligen Verhältnissen angemessener wäre, im N»>»^sämmtlicher katholischer Stände an Zürich eine Gesandtschaft abzuschicken, um ihm zu Gemüthe zu fiiht»»'es möchte sich nicht von den katholischen Orten trennen, sondern in Verbindung mit denselben überVaterland wachen. Der Anzug wird in den Abschied genommen, damit bei Behandlung der Jnstnu»»^die Herren lind Obern denselben berücksichtigen. «. Die Gesandtschaft Lucerns eröffnet, daß die »all'»katholische Tagsatzung auf den 15. Februar angesetzt sei, lind ersucht um hinreichende Instruction auf ^selbe, t'. Folgende Anzüge werden instrulznäum in den Abschied genommen: Ob es nicht zwecki»»^wäre, in den gemeineil Vogteicn eine bescheidene Anlage zu creicren und auf das Durchpassieren fre>»^Volkes besser zu achten; ob es nicht an der Zeit wäre, nach dein Beispiel hoher Potentaten undsich nach guten Freunden umzusehen, die Freundschaft und Bundesgenossenschaft mit Wallis und den ^Bünden künftig besser als bisher zu Pflegen. / S. Die Gesandten sind der Ansicht, daß man allerseitsrüstet sein und sich gefaßt halten müsse, auf jede Mahnung sich tapfer und beherzt einzustellen, u>» ^Nachkommenschaft ein dankbares Andenken zu hinterlassen. Die drei alteil Orte werden ersucht, aus ^Paß zu Bellen;,ein köstliches Kleinod", ihre Sorge besonders zu richten. Um zu zeigen, wie