14sam muß daher jener bekannte Plan der Ar-menpflege seyn, wie hoch geschätzet werden je-ne Verfassung, deren Gegenstand besondersist, die arbeitsfähigen Armen zu beschäftigen,und nur die Unvermögenden mit Handreichungder Almosen zu laben! Jeder wohlgeordnetechristliche Staat duldet nie den Müssiggänger,gleichwie die Religion auch keinen Müssiggän-ger bildet, da sie vielmehr den Faulen durchden Mund Salomons zu den Ameisen hin-weiset, um von ihnen Arbeitsamkeit und klu-ge Haushaltung zu lernen. Die Religion undjede derselben angemessene Einrichtung imStaate redet nie der Trägheit das Wort, son-dern rufet vielmehr mit einem Paulus aufWenn Jemand nicht arbeiten will: so soll erauch nicht essen. Zu den Thessaloni-kern im II. Briefe, 3ten Hauptstück,10ten Verse. — Billig werden also dieträgen arbeitscheuen Armen von der Wohlthatdieser Armenpflege ausgeschlossen werden; undindem diese bescheidene Einrichtung alle Mit-tel und Wege anwendet, um die Hände derarbeitsfähigen Armen zu beschäftigen: so wirdund kann ihrer Trägheit keine Entschuldigungder Nothdurft übrig bleiben, wenn sie sichderselben nicht unterwerfen. Alsdann wer-den die Vorsteher und Verwalter dieser Ar-
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Fünf Predigten zur Empfehlung der neu errichteten allgemeinen Armen-Versorgungsanstalt
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