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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1232
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1232 Februar und März 1642.

Nichterscheinens die seit sechs Wochen eingelaufenen diese Angelegenheit betreffenden Schreiben, auchKlagschreiben des französischen Ambassadors und endlich eines des spanischen Ainbassadors Casati verlestIn diesem letztem weist derselbe ans das illoyale Benehmen Frankreichs hin und zeigt an, daß Saavcd^nun mit hinreichender Vollmacht versehen sei, so daß die Gesandten den französischen Ambassador anhaltekönnten, eine kategorische Erklärung zu geben. Bei der Berathnng über diesen Gegenstand wird mit ^danern vernommen, daß trotz dem seit dem letzten November eingetretenen und Burgund notisicie^'Waffenstillstand dasselbe der Feindseligkeiten sich nicht enthalten habe, so daß die Jnterposition sehr ersclMüwerde. Dennoch ist man der Ansicht, daß man die Hand nicht abziehen dürfe, weil Burgund für ^Sicherheit der Eidgenossenschaft eine Vormauer sei. Einmüthiges Handeln wird für unerläßlich gehalltDa Zürich wünscht, daß es über die hinlängliche Vollmacht Saavedras Gewißheit erhalte, wird ihm ilfschrieben, daß Casali eine authentische Abschrift derselben vorgewiesen habe, und daß es möchte denfischen Ambassador ersuchen, nun seinerseits auch seine Vollmacht zu zeigen, damit die Verhandlungginnen könne. Die Gesandten erklären zugleich, daß, wenn auch „der eine oder der andere Thcil ^äußern oder widrigen wollte", sie doch für sich selbst einen Entschluß fassen würden. i>». Der spami^Ambassador nimmt in einem Schreiben die Burgunder gegen die Anklage in Schutz, als hätten sie t^'dem Waffenstillstände Feindseligkeiten verübt. Die Gesandten wollen abwarten, was ans Burgund i"

wort auf das Schreibet! einkommt, in welchem über die unternommenen Feindseligkeiten Klagewird, v—v. (S. n. Thnrgau.) t. Der Bischof von Basel berichtet in einem Schreiben, daß derzösische Ambassador, um den beständig sich erneuernden Klagen ein Ziel zu setzen, sich anerbiete, derschmiede halber einen Vergleich zu treffen, indem er vorschlage, das ans dieser Schmiede entweder verfichtoder ans dem Ertrage früher abbezahlte Capital sammt den Interessen innerhalb dreier Jahre zu bczahü^dagegen sollte der Bischof sich verpflichten, bis die wirkliche Einräumung des Eisenbergwerks, die Absiusi^,der Besatzung und die Erledigung von der Contribution erfolgt sei, nirgendwo Klagen vorzubringen. ,Bischof bittet die Gesandten um ihren Rath. Diese, ohne soweitgehende Instructionen, nehmen das Sc.'ben in den Abschied, z»-. (S. u. Lauis.) Ii. (S. u. Vier ennctb. Vogteien überh.) i, It. (S. u. ö'.'fthal.) I. Um dem Einschleichen des gar zu leichten Geldes zu begegnen, wird vorläufig Zürich um

Gutachten angegangen; je nach Gntfinden soll dann hernach das Nöthige beschlossen werden. ^

u. Thnrgau.) z». (Ohne Glarns und Solothnrn.) Jakob Steiger, dem Agenten in Mailand, ü'ü'- ,Folge eines cingekommenen Berichtes über das leichtfertige Betragen etlicher Stipendiaten des Collcg^'

aufgetragen, alle, welche das königliche Stipendium genießen, zusammen zu berufen, ihnen einen ernpüZuspruch zu geben und sie zu ermahnen, sich nicht mehr zum Schaden der königlichen Kammer brw'^'zu lassen, unter Androhung von Bestrafung an Ehr, Leib und Leben, wenn Einer ob Betrugwerden sollte. <». (S. n. Thnrgau.) z». (S.n.Baden.) (S.w. Thnrgau.) r. Lncerndaß zwischen ihm und Nidwaldcn ein Streit bestehe wegen der Fischenzen ans dem Trichter im See, i"^',Nidwaldcn nicht zugeben wolle, daß die Lucernerfischer daselbst fischen. Schon dreimal habe Luccrn ^freundliche Beilegung dieses Streites versucht und seine alten Docnmentc vorgelegt, jedoch ohneEs bittet die Gesandten der uninteressierten Orte, sie möchten Nidwalden dahin bestimmen, daß es sich ^verstehe, daß bis zur gütlichen oder rechtlichen Erörterung des Streites die Weidlente beider Thesit ^weder das Fischen daselbst einstellen oder mit einander fischen, widrigenfalls Lncern darauf bedachtwurde, den obern Trichter auch als sein Eigenthnm anzusprechen. Der Gesandte von Nidwalden ist