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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1187
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Februar 1641. 1187

Erwehre" der eidgenössischen Lande angesehen worden sei und derselben gute Dienste geleistet habe. EsMs die Gefahr aufmerksam gemacht, welche aus dem Ruin dieser Provinz für die Orte erwachsen^ wie dich auch d'Acoste iu einem schriftlichen Bedenken nachweist. Daher wird für nvthwcndigdciZ nicht länger anwachsen zu lassen und dahin zu wirke», daß auch die unkatholischcu Orte' den katholischen cooperieren. Ein Beschluß in dieser Sache wird nicht gefaßt, sondern für passendiviii'>^ ^ Sache vorerst mit den übrigen Orten zur Sprache zu bringen und zu erfahren, wessen sie gc-Verhandlungen in Folge eines Vortrages des spanischen Ambassadors Casati, inseil ^'stllie über die Transgressivnen der in französischeit Diensteid befindlichen Regimenter Klage führt,!icl/a ^ ^^udten ihren Herren und Obern hinterbringen; namentlich soll man zu erfahren suchen, wie^elcl und Solothurn darüber aussprechcit, daß die Ihrigen in etliche Städte und Plätze,

H»f<^ König von Spanien mit Gewalt abgenommen, verlegt worden seien, was der Cardinal

^ Vcrletztmg der Erbeinigung mit dem Hause Oesterreich ansehe. Diese Handlungsweisedilcit" ^ ^^faildten mit Ausnahme des solothurnischen flir unvereinbar mit dem Bündniß und der Capi-^ schließlich gut erachtet, die Sache mit den übrigen Orten zu berathcn. v. Es wird ein^>dc^^ öer Erzherzogin Claudia an die XIII Orte verlesen, die Bcsorguiß für die Stadt Cvnstanz und^ am See betreffend. Auch in Beziehung darauf hält man eine Besprechung mit den übrigenkein ""^"endig, da die Sache mit rechtem Ernst berathen werden müsse, damit nicht etwa noch die Nach-h durch Saumseligkeit in Schaden kommen; zugleich gibt man sich der Hoffnung hin, daß, wenn>iv» Alchen Orte Eines Sinnes seien, dieß auf die übrigen Orte Eindruck machen und sie zur Coopera-isl^"wen werde. Man hofft, daß die Sache zu Solothurn zur Verhandlung gebracht werden könne;

^ , sv solle eine gemeineidgenössische Tagsatzuug nach Badei, znsammcnberufcn wcrdeit"°ssc> ^ Gesandten mit Hinreicheuder Instruction über obige drei Punkte versehen. Die Eidge-

^ rudern Religion sind zu bearbeiten, daß sie mit den katholischen Orten stimmen und flir die sokci .^'de einen glücklichen Ausgang herbeiführen helfen. Sollten sie sich nicht herbeilassen, so daßi^f^^icdener Entschluß zu Stande kommen könnte, so sollen die katholischen Orte das Ihrige nach besten""d von Neuem zusammentreten, um für sich ihre Beschlüsse zu fassen, damit die ehrbarel>G ^hlmeinende Gesinnung erkenne und sie zeigen, daß sie es ihrerseits an nichts fehlen lassen, und^ Heil, die Ruhe und die Erhaltung des lieben Vaterlandes am Herzen liege. «I. Es wirdsch^'^bm des Bischofs von Basel verlesen, das derselbe unter dem Datum 4. Januar an Lucern abgc-und das erneuerte Klagen über seinen bedrängten Zustand enthält. Man entnimmt daraus, daß trotztzxi König von Frankreich selbst gegebenen Vertröstung der Restitution neue Drangsale eintreten. Die"Uici, vereinbaren sich dahin, daß mau, wenn bei der Becomplimentierung des unlängst angekommenen"^^vrs von den Gesandten der mit dem Bischof verbündeten Orte diese Sache zur Sprache'^^'den sollte, den Bericht davon vernehmen wolle; wird aber die Sache daselbst nicht berührt, sok I>i^ ^öurg »utd Solothurn ersticht werden, in der verbündeten Orte Namen den Ambassador dringendnunmehr des Königs gegebenes Wort zur That und der Bischof durch die Restitution getröstetHcs^t ^"thurn soll alsdann die Autwort Lucern und dieses sie den andern Orten mitthcilen, damit die^gst ^ Baden instruiert werden können. «. Weil der Nuntius sich hat verlauten lassen,über die^sch^c" Brunnen Überschriebeue Punkten freundlich zu begegnen und Satisfaction zu geben," wird ein' M ihn abgeschickt, um seine Erklärung entgegen zu nehmen, k, zx, I». (S. u. Thnrgan.)