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April 1640.
keine Particularpersvn interessiert. Die Gesandten vereinbaren sich nnn unter RatificationSvorbchaltfolgende Evaluation:
Goldsvrten:
Spanische Dublonen 98 Batzen. Pistoletkronen, 14 gränig, 47 Batzen, 2 Kr.
Genuesische Dublonen 96 „ Ducaten und Ziggyn 53 „
Italienische Dublonei? 95 „ Kreuzducaten 50 „
Svnnenkronen 50 „Goldgulden, im Reich geschlagen 33 „
Silbersorten:
Genueser Silberkronen
38 Batzen.
Alt-eidgenössische Dickeir
8 Batzen.
Silberkronen
33
//
Zleu-eidgen. Dicken mit Strichlenen 3 Pf. 20 "
Philippsthaler
30
Kreuzdickeir
9 Batzen, 2 Kv
Quint von Philippsthaler oder Kopfstuck
6
Fraitkreicher Dicken
9 „
Neichsthaler
26
Franken
12 „ 2 "
Patagons
26
Alte Lothringer Dicken
7 „
Real oder Dölpelthaler
27
„
Besanzer Dicken
6 „ l .
Guldenthaler
22
Löwen
4 „
Jrlstiner Silberkronen
28
Die Würdigung bezieht sich blos auf die währschaften, unverfälschten und gewichtigen SorteW^,unwährschaften, sowie auch die savohischen, mautuanischen und alle andern in Italien geprägten ^sind verboten. — In Betreff der neuen Solothurnerkreuzer erklärt die Gesandtschaft Berns, daß ihreund Qbern dieselben verrufen werden; die freiburgische wünscht zu wissen, wie viel noch überKronen sollten geprägt werden; wenn dann deren Prägung vollendet sei, mochte Solothnrn seineschließen; sie erhebt auch einige Bedenken gegen die Beruerbatzen. Schließlich ersuchen die Gesandtenund Freiburgs die solothurnischen, sie möchte sich bei ihren Herren und Obern dahin verwenden, da>'Münzen fortan eingestellt werde.
Verhandlungen von Bern und Freiburg.
»>. Freiburg begehrt, daß die Marchstcine, welche vom Landvogt von Nne zur Unterscheidung ^ticulargüter von den Allmenden gesetzt und vom Landvogt zu Oron ausgerissen worden sind, wiederh^^werden. «. Freiburg begehrt ferner, daß die vielen alten Streitpunkte hinter Orvn, Rue, Attalens,nens erörtert werden. «I. (S. u. Murtein) v. Ii: Betreff der Forderung der Traverse bittet ^ ^man möchte es bei dem dcßwegen 1624 erlassenen Schreiben bewenden lassen, t'. Ebenso möchtebeim Alten in Betreff des Zolles zu Palesieux bewenden lassen. (S. u. Orbe.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Boistei Orlie mit Tscherliz. 8- Art. 200.
Bogtei Mirkii- <i Art. 407.