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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1640.

keine Particularpersvn interessiert. Die Gesandten vereinbaren sich nnn unter RatificationSvorbchaltfolgende Evaluation:

Goldsvrten:

Spanische Dublonen 98 Batzen. Pistoletkronen, 14 gränig, 47 Batzen, 2 Kr.

Genuesische Dublonen 96 Ducaten und Ziggyn 53

Italienische Dublonei? 95 Kreuzducaten 50

Svnnenkronen 50Goldgulden, im Reich geschlagen 33

Silbersorten:

Genueser Silberkronen

38 Batzen.

Alt-eidgenössische Dickeir

8 Batzen.

Silberkronen

33

//

Zleu-eidgen. Dicken mit Strichlenen 3 Pf. 20 "

Philippsthaler

30

Kreuzdickeir

9 Batzen, 2 Kv

Quint von Philippsthaler oder Kopfstuck

6

Fraitkreicher Dicken

9

Neichsthaler

26

Franken

12 2 "

Patagons

26

Alte Lothringer Dicken

7

Real oder Dölpelthaler

27

Besanzer Dicken

6 l .

Guldenthaler

22

Löwen

4

Jrlstiner Silberkronen

28

Die Würdigung bezieht sich blos auf die währschaften, unverfälschten und gewichtigen SorteW^,unwährschaften, sowie auch die savohischen, mautuanischen und alle andern in Italien geprägten ^sind verboten. In Betreff der neuen Solothurnerkreuzer erklärt die Gesandtschaft Berns, daß ihreund Qbern dieselben verrufen werden; die freiburgische wünscht zu wissen, wie viel noch überKronen sollten geprägt werden; wenn dann deren Prägung vollendet sei, mochte Solothnrn seineschließen; sie erhebt auch einige Bedenken gegen die Beruerbatzen. Schließlich ersuchen die Gesandtenund Freiburgs die solothurnischen, sie möchte sich bei ihren Herren und Obern dahin verwenden, da>'Münzen fortan eingestellt werde.

Verhandlungen von Bern und Freiburg.

»>. Freiburg begehrt, daß die Marchstcine, welche vom Landvogt von Nne zur Unterscheidung ^ticulargüter von den Allmenden gesetzt und vom Landvogt zu Oron ausgerissen worden sind, wiederh^^werden. «. Freiburg begehrt ferner, daß die vielen alten Streitpunkte hinter Orvn, Rue, Attalens,nens erörtert werden. «I. (S. u. Murtein) v. Ii: Betreff der Forderung der Traverse bittet ^ ^man möchte es bei dem dcßwegen 1624 erlassenen Schreiben bewenden lassen, t'. Ebenso möchtebeim Alten in Betreff des Zolles zu Palesieux bewenden lassen. (S. u. Orbe.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Boistei Orlie mit Tscherliz. 8- Art. 200.

Bogtei Mirkii- <i Art. 407.