1136 Juni 1639.
die auch Zürich in einem Schreiben an Lucern ausspricht, so wird beschlossen, Zürich zu ersuchen, dierechnungstagsatzung acht Tage früher zusammenzuberufcn, um dann in dieser Sache zum Beste» ^gemeinsamen Vaterlandes sich über einen Entschluß vergleichen zu können. Zugleich wird auch si^' ^wendig erachtet, dem französischen Ambassador die Beschwerden der Orte zu eröffnen und ihn um bcsia'liche Abhülfe anzugehen. Die solothurnischen Gesandten werden ersucht, bei ihrer Heimkunft den Ämba»^ ^vorläufig von den Meinungen, die sich hier kundgegeben haben, in Kenntnis; zu setzen. I». (Ohne Soll'tl»^Deila Manta, Ambassador bei den mit Savoyen verbündeten katholischen Orten, stellt in einein Vvü^folgende drei Anstichen: 1) Es möchte der in spanischen Diensten zur Vertheioigung des Herzogth»»^ ^land stehenden Mannschaft verboten werden, sich in die Savohe» abgenommenen Plätze legen zu2) man möchte sich nicht bereden lassen, nach Montferrat zu ziehen, 3) es wehren, daß die in dernossenschaft gebildeten Freifahnen gegen einen verbündeten Fürsten sich gebrauchen lassen. Dieohne Instruction, nehmen diese Begehren in den Abschied. v. Graf .Karl Casati, spanischer AmbuII^läßt den Gesandten eine schriftliche Mahnung wegen Burgund zugchen. Durch einen Ausschuß wn'd ^geantwortet, daß. weil die Mehrzahl der Orte sich darüber bereits erklärt habe, man dabei bleibe» u" ^diejenigen aber, welche sich noch nicht erklärt haben, beförderlichst einen Entschluß zu fassen gedenke»' ^gleicher Zeit wird in der Verhandlung darüber die Ansicht ausgesprochen, daß man die Angelege»^..^Wiederherstellung der Neutralität Burgunds, welche eine Zeitlang geruht habe, nicht wolle falle» ^uno daß der nach Frankreich abgereiste Nuntius ersucht werden solle, deßwegen, so wie auch weg^ ^Bischofs von Basel beim Könige sich zu verwenden. Von diesen: Schritte soll den: französischenund Zürich Kenntnis; gegeben werden. «I. (S. u. Baden.) «. Jedes Ort soll seine Gesandten »ach ^instruieren, daß die Zahlungen ai: die Obersten und Hauptleute von: König voi: Frankreich beför^ ^geleistet werden. t. (S. u. Thurgau.) Zwei Abgeordnete des Gotteshauses (Ansiedeln
Audienz an. Die Gesandten von Schwyz treten ab und erklären, daß sie gehofft hätten, mannicht mehr mit dieser Sache behelligen, weil sie das Recht und die Vefugsame voi: Schwyz bereitshätten und es dabei verbleiben lassen. Die Abgeordneten des Gotteshauses erzählen nun, wasmit etlichen Amtleuten und Dienern desselben vorgenommen, was bei Aufführung des vermeintliche» ^ ^dein Statthalter in Abwesenheit des Fürstabts zugemuthet worden sei, wie derselbe an Einnahmen,Gerechtigkeiten beeinträchtiget werde. Sie legen schließlich Protestatio!: ein gegen alle bisher vv» ^verübten Gewaltacte, bitten angelegentlich, das Gotteshaus gegen solche Thätlichkeitcn sicher zu sieihn: zum lieben Rechte zu verhelfen; endlich, das; man Abgeordnete nach Einsiedeln schicken möclP/ ^den Stand der Sachen, die alte Uebung und die Aussagen voi: Zeugen aufnehmen und, schrsi"»''zeichnet, dei: Actei: einverleibe!: möchten, damit das Gotteshaus sich dessen später in: Rechte bediene"^ ^Sollte ihnen darin nicht willfahrt werden, so protestieren sie gegen den Schaden, der demselbei: da«» ^stehen könnte. — Dei: Gesandten wäre es sehr erwünscht, wem: durch eine gütliche Uebercinknn> ^ ^Streite ein Ende gemacht werde«: könnte. Da aber Schwyz allen Vorschlägen der Art unzng»^ ^,iwird für gut erachtet, die Ankunft des neuen Nuntius abzuwarten und zu erfahren, ob er etwa ^trag habe, über dieses Geschäft zu Nathe zu gehen.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn:
Landgrafschaft Thurgau. k. Art. 337. Religionssachcn n.
Grafschaft Baden. «I. Art. 192. Locales.