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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
1008
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'1008 December 1636.

Bauherr; Ulrich Dullicker, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-La^'ammann. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftsangclcgcnheiteinLandgrasschaft Thurgau. »-«. Art.42l423. Gotteshäuser, Kloster.

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Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden.

Brunnen, t«3«, lt. Deeember.

LandcSarchlv Nidwaldcn. ^

Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; KasparTroger, Ritter, Alt-La>tdami,tann. Schwyz. Diethelm Schorns, Laitdammann; Sebastian Abybcrg,'Landammann; Jtal Reding, Panncrherr; Melchior Beeler, des Raths. Unterwalden. SebastianLandammann und Pannerherr, von Obwaldcn; Konrad Von Büreit, Landammann; Arnold ^des Raths, von Nidwalden.

». Die Gesandten vonUnterwalden" bringen die Klage vor, daßihr Pfarrherr" nicht mehr ,Brauche gemäß um die Pfarrpfründe bitten wolle unter dem Vorgeben, daß solches der geistlich^ ^heit zuwiderlaufe. Vom Nuntius, bei welchem sie sich darüber beschwert hätten, sei ihnenworden, daß man einen Priester zwar wohl annehmen, aber nicht wieder entlassen könne, wenn ^ ii ^krumm oder lahm wäre; Papst Sixtus V habe auch eine Bulle (Eoona. vomini) erlassen,andern Bullen aufgehoben habe. Unterwalden bittet um Rath. Da man einsieht, daß eine solche ' ,,rung den Nechtsamen der Orte präjudicicrlich sei, vereinigt man sich für einmal dahin, demden Urlaub anzukünden, damit man den Schein nicht habe, als wolle man von den alten Hebungen »Beharrt derselbe darauf, um die Pfründe nicht mehr zu bitten, so solle man sich um einen andern p ^Herrn umsehen. Eben dasselbe Verfahren solle auch gegen die übrigen Pfarrherrcn eingeschlagen ^Unter Ratificationsvorbchalt wird auch rathsam erachtet, daß jedes Ort seinen Pfarrherren bei erst^'legenheit rundweg erklären solle, daß man bei den alten Rechtsamen und Gewohnheiten durchaus ch ,bleiben gesonnen sei und keine Neuerungen gestatten werde, daß man dagegen auch sie bei demjenigen vcr ^lassen werde, was ihnen gehöre. Ferner wird rathsam erachtet, gelegentlich ein eigenes Capitel ^Orte anzustellen. I». (S. u. Thurgau.) «. Auf das Schreiben von Unterwalden, in welchem ^wird, den durch Scckelmeister Lusser auf das Geld von Schwyz angelegten Arrest aufzuheben, ^ 'Vurnerische Gesandtschaft, daß der gesessene Landrath noch keinen Entschluß gefaßt habe, und ^ xl-wisscn begehre, wie man es ihin gegenüber in solchen Fällen halten würde. Schwyz und Untcrwawidern, daß ihre Herren und Obern niemals gesonnen seien, den Obrigkeiten deren eigenthumlicheArrest zu belegenund dann Privat angesprochene eine unrichtige Prätension zu liquidieren, d»r)Verbot und Arrest von ihrem ordentlichen Richter in ein fremd Gericht zu bezwingen," sondern ZU ^zung guter Vertraulichkeit von dergleichen Arresten keinen Gebrauch zu machen. «K. Unterwalde» ^daß man ihin, wie jüngst Zug, gestatten möchte, wöchentlich etwas Korn in den Flecken und Spc^Freien Aemter für den Hausgebrauch zu kaufen, weil in Folge derschmalen Rufe," welche " ^wöchentlich erlasie, bei ihm Mangel herrsche. Man vereinigt sich dahin, sogleich nach Weih»"^