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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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988 Juni 1636.

und Panncrherr, von Obwalden; Konrad Von Büren, Landanunann, von Nidwaldcn. Zug. Wolfg^Wikart, Statthalter; Peter Trinkler, des Raths. Glarus. Rudolf Tschudi, Alt-Landainmann; Frid^^Tschudi, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzmiftmeister; Joseph Socin, desFre.iburg. Johann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothu^'Hieronhinus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, BMg^meister; Johann Jakob Ziegler, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser,ammann, von Jnnerrhoden; Kaspar Merz, Landschreiber, von Anßerrhvden.

Diese Tagleistung ist durch den französischen Einfall in die Frcigrafschaft Burgund veranlaßt wor^si». Eidgenössische Begriißung. — Der französische Ambassador Meliand läßt sich vernehmen, es sei wahr, ^der Prinz von Condv sich mit des Königs Kriegsvvlk in die unter Spanien gehörende Grafschaft BMg>^begeben habe, deren Bewohner, statt die Neutralität zu halten, allerlei Feindseligkeiten gegen Franksverübt hätten. Der König beabsichtige laut publicierter Erklärung nicht, die Freiheit des Landes zu schmal''sondern nur seinen Feinden den Vvrtheil nicht zu lassen. In dem Vertrag mit Karl VII. von ^bestimmt, daß die Orte keine Hülfe denjenigen leisten wollen, welche gegen die französische Nationvornehmen wollen, und in dem Vertrag mit Ludwig XI. von 1470 hätten die Orte versprochen, demvon Burgund niemals wider Frankreich Hülse zu leisten. Das später mit Burgund abgeschlosseneständniß verpflichte nur zu getreuem Aufsehen und der Vertrag von 1516 bestätige dieß. Wenn einesden Orten zu einem andern Entschluß schreiten würde, müßte der König solches mit großer Empfind^!'aufnehmen und der Gesandte formaliter sich widersetzen. - In Berücksichtigung nun der mit der GrusigBurgund bestehenden Erbeinigung und der zwischen beiden, dein Frankreich angehörenden HerzogthnM ^der Grafschaft Burgund, errichteten Neutralität, wie auch der alten Abschiede, welche bei ähnlichen Au^wegen Burgund gemacht worden sind, und aus welchen hervorgeht, daß die Vorfahren jederzeit beiliehen Vorfällen sich interponiert und Burgunds angenommen haben, läßt man dnrch einen anseh^^Ausschuß bei dem Gesandten anfragen, ob cim Waffenstillstand erhältlich sei, damit alsdann weiter,eine Versöhnung herbeizuführen geeignet sei, verhandelt werden könne. — Der Ambassador erachtet dieh ^thunlich und bietet seine gelten Ofsicien dafür an. — Alan fertigt hierauf ein Schreiben aie den König ^worin derselbe demüthig gebeten wird, die Feindseligkeiten gegen Bnrgnnd gnädigst einzustellen öden ^den Orten zu Gefallen einen Waffenstillstand zu bewilligen. Falls etliche der Einwohner Burgunds die ^tralität aufgegeben und den König beleidigt haben, solle ihm hiefür Genngthnung verschafft werden-Beförderung der Sache schreibt man auch an den Prinzen von Condo, den Cardinal von Richelieu,Joseph und Herr,: Bouthillier und ersucht ferner die Städte Bern, Frciburg nnd Solvthum, bcförd^'^eine Gesandtschaft an den Prinzen von Cvndö abzuordnen und ihm die Angelegenheit mündlich vortt^zu lassen. — Weil die Sache keinen Verzug leidet, so fertigt man den Landvogt zu Baden,

Alphons von Sonnenberg, der am königlichen Hofe und bei den vornehmsten Ministcrn wohl bckan^per Post mit obigem Schreiben ab und versieht ihn mit den nöthigen Instructionen, Credcnzschreiben n— Im Uebrigen läßt man es bei der Erbeinigung verbleiben und erachtet dermalen für nnnöthig i" Vtreff der thätlichen Hülfe und des getreuen Aufsehens eine Erläuterung zu geben, damit niemandnehme. I». Alis das Schreiben des'Kaisers vom 8. Mai wird geantwortet, man wisse sich nicht zudaß von Seite der Eidgenossenschaft der Erbeinigung zuwider gehandelt worden sei; man sei vielmehrentschlossen, solche fürbaß in guter Observanz zu halten. Daß Vorbereitungen im Werk seien, "d"