Juni 1636.
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77S.
^»ftrenz der die Vogteien Schlvarzenburst, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murten
regierenden Orte Bern und Freidnrg.
Combremont. , 2. Juni (23. Mai a. K.).
KantonSarchiv Frcilmra. Mschi-dc von Bcr» und Freil-ur». Bd. Iü. S. ZW.
^ Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Venncr; Rudolf Zehender, beide des Raths. Freibnrg.
"cratius Python, des Raths; Martin Techtermann, beide Generalcommissarien,dici^ ^ Harles Gottrau beklagt sich, daß man ihn hindere, die Lehenzinscn und die dazu gehörige Juris-^»^und die Gerechtigkeiten, weiche er im Dorf Combremont habe, und die von den Häusern Chinaud.. ^tüsis herkommen, zu bereinige!?, da die streitige Oberherrlichkeit auf diese Weise am besten ins Reinedie q ^dei! könnte. Nachdem die Parteien sich gegenseitig haben vernehmen lassen, legt Freibnrg auf^ Mvrderung Berns, es möchte angeben, auf welchen Hänsern, Stücken und Gütern es nach dein Ver-bvn 15Z8 glaube die Souveränität und Obcrherrlichkeit zu haben, seine Erkanntnisse und QnernetskjxLehen von Cvurtillc, das andere ein anderes Lehen, beide vom Hanse Chinaud depcn-spricht das hochvbrigkeitliche Recht auf dieselben an und verlangt, daß der Cvmmissariusdrit werde im Namen Gottraus die „Tenementation" und Erneuerung vorzunehmen. Für ein
^er,^ Hause Stäfis herkoiümendes Lehen begehrt Freiburg nichts Weiteres als die Renovation.
Äcr ihm nach dein Vertrag von 1538 die Souveränität der Herrschaft Combrcmont-le-grand
kr« was der Herr daselbst besitzt, zugesprochen sei, und daß Freiburg blos etliche Häuser zu Cvin-^ welche vom Hause Chinaud belehnt sind, sammt den dazu gehörigen Gütern mit der Souveränitäthcch. worden seien. Weil aber zu diesen Häusern keine andern Güter zur Zeit jenes Vertrags gehört^ ^ in dem Lehen von Conrtille durch den Commissarius Rvsselli 1432 stipulierten, so verlangt^ ^ Freiburg seine Souveränität auf diese beschränke und ans den vom Schlosse Chinaud abhangen->.ehe>i keine Souveränität anspreche, sondern nur die directe Seigueurie und Jurisdiction, so weit der^ssc ^ ^ zuläßt, genieße. Freiburg erklärt schließlich, daß es seine Ansprüche ans die letztern Lehen fallenPrvject an Bern übersenden werde. I». Der Streit wegen der Confiscation des Hciraths-zhjs Hingerichteten Vesin bleibt unerörtert und wird in den Abschied genommen, v. Den Streitichiit Schaffner von Petterlingen und dem Priester von „Meguieres" (Migniere) wegen des Nüti-hiewivolleu die Gesandten von Freiburg ihren Herren und Obern umständlich vortragen. <1. Dievvil Freiburg wollen dafür sorgen, daß Bern das Antwortschreiben, betreffend „die Orvnischenmöglichst erhalte. «. Umgekehrt wollen die Gesandten von Bern dafür sorgen, daßAntwort erhalte in Betreff des schon lange dauernden Streites zwischen dem Prädicanten'-'Mges Villeneuvc. t. (S. u. Orbe und Tscherliz.)
Ma» schc mich im Abschnitte Hcnsckaftsanqclegcnbcitcn:
^bc mit Tscherliz. t. An. lös.
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