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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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925
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März 1635. 925

sch. ' / vereuibart ulail sich dahin, daß die drei Orte auf einer allzusetzenden Zusammenkunft ihre Be-sich k ^ schriftlich zusammenstellen und Lucern nüttheilen sollen, welches dann auf nächster Coufcreuzüber erklären habe. I». Was die Gesandtschaft von Uri in Betreff des Vieh- und Kornkaufs,

Hei ^ ^ ^e Ihrigen sehr beschweren, vorgebracht und was Lucern geantwortet hat, dessen wird jederTard" ^ ^"'gedenk sein. Auch diese Beschwerde soll Lucern schriftlich mitgetheilt werden, v. Es wird descrla/"^ ^bernozzi, Gubernators zu Mailand, Antwort auf das von letzter Cvnferenz zu Lucern au ihn^reiben vorgelegt. Dieselbe wird in den Abschied genommen. (Sic findet sich aber nicht bei

erlasse Gubernators zu Mailand, Antwort auf das von letzter Cvnferenz zu Lucern au ihn

^rih ^ ^ ennetbirg. Vogteien überh.) v. Luccrn berichtet, daß am Mvrgen dieses Tages

^r nach Brugg kommen werden, wozu die Berner bereits vier extraordinäre Schiffe in BereitschaftM'.'^sten

^lchlb^" senden Boten von Baden die Nachricht gebracht worden sei, daß etliche tausend Franzosengesetzt hOchsten

^'^ll II ^ ^ . , > - - - , , - - - >

^i>i Gesandten erinnern einander daran, daß

gesetzt l"

«... hellten; sie hätten auch den ersten Auszug anfgemahnt und bereits nach Königsfelden lind in dielere» um Brugg vertheilt; diese ließen sich ansdriicklich vernehmen, sie wollteil durch Baden pas-

>i»tz ^^as sparen soll in Aufstellung von Kundschaftern und in erforderlicher Aufsicht auf die Pässe,^ssu>^ des Spans der Gemeinde zu Gersau nichts an die Gesandten gelangt ist und keine Vcr-

tz, wenn etwas Bedenkliches vorfalle, es sofort den andern mitzutheileu habe. t. Da

»ü einem Vergleiche angedeutet worden ist, so bleibt es bei dem jüngst zu Luccrn gemachten

und Schwhz es über sich nehmen möchten, einen Vergleich zu Stande zu bringen.

Atzr Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnbcitcn:

Vogteien übcrl). «>. Art. 51. Polizeiliches.

727.

-^ahrrechnuttg der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe nnt Tscherliz, Grandsouund Murten regierenden Orte Bern und Freibnrg.

Freiburg. t«35, 2». März.

Staatsarchiv Bcr». Freiburger Abschiedc Bd. 6. S. 123.

Bern. Daniel Lerber, getveseuer deutscher Seckelmeister; Sebastian Nychener, beide desH ^^^urg. Jost Brünishvltz, Johann Heinrich Wild, beide des Raths.

^cjs'-.^burg beschwert sich, daß Bern dem Helbling, einem Burger von Freiburg, unverschuldetersich ^ Maaren arrestiert habe, tvas dem Burgrecht stracks zuwiderlaufe, das den Weg zeige, wie manlffügris'^" Fällen zu verhalten habe; Bern habe serner dadurch in die Souveränität Freiburgs einen^gstlcn ^ ^ angemaßt habe, die Kosten dieses Geschäftes zu taxieren. Bern bezieht sich

^geiia-.^ den Freiburg auf Anken des Ausermet von Saanen gelegt und der es zu dem

de» veranlaßt habe. Stach erfolgter Zieplik und Duplik macht die freibnrgische Gesandtschaft'°>»edaß sich die Ankengwerber mit 510 Kronen beschlagen lassen und dem Helbling

^lM^ Flügen lassen". Diesen Vorschlag nehmen die Gesandten Berns unter Ratifications-Die frciburgischeu erklären, daß diese Sache blos eine Particularsache sei, und daß sie,