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Dccembcr 1634.
32 Batzeil, Gmueser Silbcrkronen 36 Btz., Philippsthaler 28 Btz., Neichsthaler und Patagon 26 Ätz,Guldcnthaler 23 Btz., Franken 12 Btz., Krenzdicken 9 Btz., Viertheil Justiner 7 Btz., EidgenössischePfenning 6-/5 Btz., Bisanzer Dickenpfenning 6'/^ Btz., Kopfstücke 6 Btz. — Die Freiburger und Solothiü»^Batzen, Halbbatzen und Kreuzer sollen, weil dieselben feiner an der Probe als die Bernbatzen und ^Neuenburger Halbbatzen sind, in ihrem vollen Werth, Batzen für Batzen u. f. w. eingenommen und aMgeben werden. Die Bernbatzen und die andern kleinen Handmünzcn kann jedermann ausgeben und e»»»men, wie er es am nützlichsten findet. Da Bern wider alte Gewohnheit die ganzen und halben Batzen ^drei Orte und die Kreuzer von Neuenburg plötzlich abgerufen hat, so wird Bern zu verstehen gegebeil,man, wenn es auf feinem Rufe beharre, Gegeilrecht halten und den Unterthanen befehlen werde, dieburger und Solothurncr Batzen auch nicht höher als zu 3 Kreuzer, die neuenburgischen Handmünzeilgar nicht von ihm anzunehmen. Ein von Solothurn nach Bern eigens abzufertigender Bote soll "Antwort daselbst verlangen und ohne' eine solche nicht zurückkommen. Beharrt Bern auf seiner Publiccilu'»'so möchten die Herren und Obern die obige Evaluation ratificieren und in Anwendung kommen2) Ferner sollen die fünf Orte, in welchen die Batzen von Freiburg und Solothurn ebenfalls zu 3taxiert worden sind, angefragt werden, ob sie dieselben zu ihrem vollen Werthe taxieren wollen oder >» -'damit man den Herren und Obern einen bestimmten Bericht geben könne. 3) Endlich vereinbart ma» > ^dahin, das Prägen der kleinen Handmünzen einzustellen, und daß, wenn ein Ort zn prägen fortfast "wolle, es dies; nicht thnn dürfe, ohne die andern davon zu benachrichtigen: in Betreff der grobenwill man sich dem letzten Abschied von Badeil conformieren.
Conferenz von Urs, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. 1KS4, 19. December.
LandcSarchiv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann;
Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landam»^^Diethelm Schorn», Statthalter. Nidwalden. Johann Walthart Lnssi, Landammann und Panucch^'Arnold Stultz, des Raths.
z». (S. u. Bcllenz:c.) 1». In Beziehung ans die von Lucern eingeführte Zollsteigerung ivird 'fchlosseil, da von Zug die erwartete Antwort noch nicht angelangt ist, das Schreiben an Lucernzu lasseil. Was wegen Bestellung eines andern Orts zu einein Markte gesprochen wordeil ist, werde»Gesandten zu Hanse berichten, v. Wenn Lucern bis Weihnachten keine Tagsatzung zusammeiibcr»^wird Schwyz ersucht, Lucern im 'Namen der drei Orte um Bestimmung einer fünförtischen Tagsatz»»6zugehen, damit man sich über die Überhandnehmeilde Abführung der Früchte und die dadurch herbeig^» ^Theuerung besprechen könne. «I—L. (S. u. Bellenz w.)
Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftsaugelcgciiheiten:
Aogtci Bcllenz :c. », U-t. Art. 774—777.