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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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844
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844 März 1634.

Herrn Cardinal Jnfantc usbringen wolle, damit härnach zu Usvertigung der Pundtsiustrumentcn geschrit^''und wytere Noturft altem gwonlichem Bruch gemäß versähen und zewärck gesetzt könne werden.

Unserer g. L. A. Eidgnoßen loblicher Statt Fryburg Eerengesandtcn Entschuldigung, daß ireund Oberen sy dismahln diser Fründtschafft und Pündtnus halber itit bemächtiget noch guugsainb instr»^allhäro abvcrtigen können, habent wir angenommen, sonderlich whl sh die Vertröstung gethan, daßOberkeit Stimm und Erklärung mit möglichster Kürtze ervolgen werde. .

Alles mit disem luteren Anhang und Beding, daß dise Pündtnusernüwerung vürderlichst und bcl^nach altem loblichen Bruch in der Statt Meylandt geschworen, volkommenlich authentisiert, bsiglet u»dstättiget werden solle. .

Dessen alles zu Zugknus und Urkundt, besonders aber zu Hochgedacht Ihr Gnaden Satisfaction, ^notwendiger Justification haben wir gegenwärtig unsere Erklärung in unser aller Namen mit u. g- ^ 'Eidgnossen der Statt Lucern gwonlichem Secretynsigel bcwart, oft Hochgcdachtein Herrn Ainbaßadl'^zustellen und überantworten laßen uff Donstag den 30. N-rrtz^ Ao. 1634." ^

Der Ambassador willigt in diese specificicrten Vorbehalte ein, insofern beigefügt werde, daß ^dem gegenwärtigen Bündnisse keinen Nachtheil bringen sollen. Darauf gibt er die Erklärung, daß ^die Disposition zur Svlennisation des BundschwurZ getroffen und durch einen Expressen nachberichtet worden sei, daß die Gesandten am 8. Mai ihre Reise dahin antreten werden. Alsdann gegcnß^Beglückwüuschung und eine öffentliche geistliche Festivität. sDen Bund siehein den Beilagen 'Dk. Ausschüsse der Landschaften Lauis und Luggarus übergeben schriftlich einige Begehren, welche ßsder Bundeserneuerung berücksichtigt wünschen. Dieselben werden dein Ambassador vorgelegt. Daaber erklärt, daß er keine Instruction dafür habe, so nimmt man sich vor, bei dem bevorstehenden ,schwur in Mailand mit dem Cardinal Jnfante darüber in Unterhandlung zu treten. Was erlangtkann, soll aber nicht allein den beiden genannten Landschaften, sondern auch den übrigen ennetbirgü -Unterthanen zu Gute kommen, v. Bei der Berathung über den die Pässe und die Durchzüge bctrem^Artikel ist die Mehrzahl der Gesandten der Ansicht, daß der König, weil dieselben im Fall der Rath^gesammter Macht geschützt werden müssen, gesammte Orte darum begrüßen soll, wenn er genöthigt stb ^Volk durch deren Gebiet zu schicken. Uri und Schwhz lassen sich nachdrücklich dahin vernehmen, esdoch kein Ort dem andern etwas vorschreiben wollen. Sie lassen es bei der 1604 darüber gegeben^klärung bewenden. Da jeder Theil auf seiner Meinung beharrt, überläßt man die weiten:den Obrigkeiten. Ä. Seitdem die Alumnen des helvetischen Collegiums in Mailand den Väternbei denen sie sehr profitiert hatten, entzogen und den Oblaten übergeben worden waren, hatteschon mehrmals dafür verwendet, daß die Sache wieder auf den alten Fuß gesetzt werden möchte b ^ohne Erfolg. Es wird nun beschlossen, den Nuntius um seine Vermittlung dafür anzugehen. «-Belästigungen von Seite der Eidgenossen der neuen Religion je länger je häufiger werden, so solleinen Gesandten erwählen, der sich gefaßt halten soll, sogleich nach Ankunft des neuen französischenmit den übrigen nach Solothurn abzureisen und mit demselben das zu verhandeln, was ihm ^ ^>ischriftlichen Instruction wird aufgetragen werden, t. In was für Roth und Gefahr der BisMBasel sich befindet, und was für Schreiben man deßwegcu hat abgehen lassen, wird jeder Gesandt r ^Herren und Obern berichten. K. Auf den Antrag, daß die Gesandtschaft an den Herzogbald abgeschickt werden möchte, ersucht man Lucern, das nicht ungencigt zu sein scheint, dazu behÄM