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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
810
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Januar 1634.

Kenntnis; setzen müsse. Die Gesandtschaften von Freiburg und Solothurn sind die eine nicht hinlänglich-die andere gar nicht bevollmächtigt, stellen aber die Zustimmung ihrer Herren und Obern in sichere Aus-sicht, insofern der Ritt in so geringer Zahl als möglich stattfinde und das Privatinteresse nicht de»'allgemeinen vorgezogen werde. Es wird nun beschlossen, daß die Gesandtschaft ans vier Abgeordnete»bestehen soll, je einem von Lucern, Schwhz, Zug, über den vierten sollen sich Freibnrg und Solothw»'vergleichen und von ihrer Wahl Lucern benachrichtigen. Am 5. Februar sollen sich die Gesandten >»Solothurn zur Abreise einfinden. Da die Zeit nicht mehr hinreicht, eine specielle Instruction für dieselbe»zu berathen, so möchten die Herren und Obern alle ihre Wünsche Lucern mittheilen, welches dann aus de»-selben die Instruction formieren wird. Zugleich soll auch jedes Ort eine klare, mit authentischen Scheinsversehene Specification der obrigkeitlichen und der Particularansprachen an die Krone Frankreich Luccr»einschicken. «. Obgleich man ans schriftlichen und mündlichen Berichten aus Wallis und von Solothut»vernommen hat, es falle Wallis beschwerlich, daß alle zehn Jahre die Bnndesernenerung an dasselbe konnw'-während an jedes mitverbündete Ort nur alle siebzig Jahre einmal, so wird doch nicht zu einer eige»^liehen Erklärung über diese Sache geschritten, sondern dieselbe den Herren und Obern hinterbracht, da»Asie ihre Gesandten ans den Bnndesschwur in Solothurn darüber instruieren, t. Ein Schreiben des Herz»^von Nvhan wird dem Abschiede beigelegt, damit die Herren und Obern sehen, wie glimpflich er die Z»Baden vorgenommene Erbrcchung seines Schreibens auslegt und seine Absicht kund gibt, welche ihn bei Ab'scndnng dieses Schreibens geleitet hat. Einige Gesandte sind der Ansicht, daß man ihm antwortensRohan beginnt sein Schreiben also. ZI. L. ck'azc rem cm nuinorä'Iuizc ,>nv üsposofto ckn 11<>x w<>»LmAnonr ckn Piimisr cio es inols, Mr laguello ftuzc axzzrins In plnlntc; gm; von» uvcm tsiito clon so. ZInjsskö sue lö sndsst cl'uns mionno lottro intorooz»kös et ouvvrkk n llnckon zzvnclnnk In <le>nibro nssmnblös, ot gut >n'n osto ci'nutnnt plus ostrnnAö, gne inwstnnt toutsnnrs stkdroö <iö oo»sorvsr onkrö vous In pnix et I'union, je m'nktonckois nnssi nvoo susto raison gno vons an n»ri^nntnnt ck'nssöui'nnLö gue sc; oroz-vis sn ckivorsos »ooasions vous cm nvnir clonnä ciu snbjot. Da»»^llveist er einläßlich in seiner bisherigen Handlungsweise nach, daß er nur das Wohl und die EintrachtAugen gehabt habe und sucht den Übeln Eindruck zu verwischen, welchen einzelne Ausdrücke (pstüts Onnto^'srmöinis) hervorgerufen haben, j z». „Was von Herren Bischvffen ze Basel.... der Stadt Luc^'participiert, wird man sich insgemein zu erinnern und ihn dessen zu Verhütung fernerer Weitläufigkeit, ^auch seiner Landeil Ruin und Verhcrgung ergrhffen müsseil, bestermaßen, so die Nothdurft fürfallt, »entschuldigen wissen." I». In Folge des letzteil von Lucern ergangenen Münzabrufs hält man fürwendig, alles Ernstes zu beseitigen, lvas neuerdings in dieser Sache Angelegenheiten herbeiführeil kö»»^namentlich wenn der Wechsel und die Steigerung der grobeil Sorten überhand nehmen oder einesdas andere Ort gegen die Abschiede von Baden seine Münze wieder öffnen sollte, wie das Schwhz zubeabsichtige. Schwhz wird zu Gemüthe geführt, es möchte um seines Privatnutzens willen seiner Resultatskeinen Eintrag thun. An Zürich wird das Begehren gestellt, dafür zu sorgen, daß die letzte Valvation ^groben Sorten in den gcmeinen Vogteien wieder durch einen Ruf erneuert werde. Weil ferner garund zu leichte Kreuzdicken sich einschleichen und zu hoch ausgegeben und eingenommen werden, ^Lucern ersucht, männiglich in Kenntniß zu setzeil, daß von künftiger Lichtmeß an ein vollwichtiger undbeschnittener Kreuzdicken höher nicht, als um 25 Schilling solle angenommen werden, i. (S. u. Thurst^'Ii. (V Orte und St. Gallen.) Den Orten ist die Vertröstung gegeben worden, daß Zürich befördert -