November 1633.
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wan künftig mit andern redlichen Leuten, deren noch mehr verzeichnet sein sollen, nicht auch ausUnd » procediere. — Die katholischen Orte erwidern, man mochte sich der beharrlichen Prvtestationcnherr>^ ^^idarschlagens massigen. Wenn man dabei verbleiben wolle, so wüßten sie nicht, ob ihrebei ^ Obern dergleichen annehmen würden, und wie dieß alles bei ihnen aufgenommen werde,d^ ' ^ Sachen, welche ihre freie Negimentsübung betreffen. Das Versahren gegen Kesselring würdenKen welche ausgezogen seien, und deren Kriegsbeamte zu verantworten wissen. Was den Bescheid
^ostu ^ Weggis den zürcherischen Abgeordneten gegeben worden sei, so möchte vielleicht die Ver-stru Versprechen verstanden worden sein; denn sie hätten deutlich gesagt, sie hätten keine Jn-
bvss. wollten aber Zürich zu Gefallen an die Kriegsräthe ein Schreiben abgehen lassen, daß sie ver-dick Processen innehalten werden. Wenn mehr geredet worden sei, so sei das ohne BefehlCc>ä " ^ Hierauf lassen sich die Gesandten der vier Orte etwas weitläufiger vernehmen, wie die^^rmgs beschaffen sei. Er sei nnbeschickt in des Fürsten von St. Gallen Gebiet gekommen, undKrie^' ^wulwegen unter dem gemeinen Mann hievor „etwas ungleicher Reden erschallet sei", hätten die^ ^ 'hn doch gern wieder entlassen, wie ihm denn freigestellt worden sei, zu bleiben oder fortzuziehen.^ufte>, ^ derselben piacht neben dem Bekenntnis; eines Gefangenen viele andere Judicien und Kund-^eil o gebracht worden seien, so habe man hinreichende Ursache gehabt, ihn im Arrest zu behalten,^chaiid Gebiet gemeiner regierenden Orte festgenommen, daselbst über ihn auch nichts"'cht n- worden sei, so könne man keinen Grund finden, warum man ihn in den Thnrgau liefern und»ich; ^ befugt sein solle, seinethalben das Gebührende vorzunehmen. Aus dem Abschied von Baden sei^ffel,^ ^'"chwen, daß Kesselrings Sache vor allen Dingen erörtert werden müsse. Man habe keinen^uch ^ vertrösten noch zu versprechen, daß Kesselring zur Abstrafnng hieher gebracht werden solle;sehx» ^ "w" versichert sein, daß wider Recht und Billigkeit nichts geschehen werde. Da Zürichs Gesandtesj»d ihr freundeidgenössisches Ersuchen, ihre anerbvtene Cantivn und ihre Protestation ohne Erfolgdez. ^'uhen sie auf ihren sowohl schriftlich als mündlich gethanen Protestationen und auf dem Anerbieten^ilte>, fügen bei, daß, wenn die übrigen Orte nach ihrer Abreise etwas Weiteres vornehmendjx O Zürich solches als ungültig betrachte und dagegen in bester Form Protestatio» einlege. Wenndaß hieinit „ihren Ausschlag haben" sollte, kann Zürich den übrigen Orten nicht versprechen,Zachx ^ ^rren und Obern den Landvvgt Schneeberger, der von Anfang an bei der Verhandlung dieser^che,i fei, entlassen werde; im klebrigen werden sie bei ihren; Versprechen verbleiben. — Die katho-de» ^.ivollen die Protestatio» nicht annehmen und lassen es, was den Landvogt Schneeberger betrifft,die ! schied gvn Baden bewenden, Bei der Divergenz der Instructionen, und weil die zwei Orte,schied anwesend sein sollen, beharrlich ausgeblieben sind, nimmt man Alles all rotörenäiim in den^»se ^'9 reiten die evangelischen Orte, nachdem sie sich frenndeidgenössisch beurlaubt haben, nach^ katholischen aber an die thurganischen Grenzen und Pässe. A. Was Hanptinan» Bussh vonde» '.^ühlter Landvogt nach Werdenberg, wegen seines Aufritts vorgebracht hat, ferner was es mit^'chk» ^^^ern im Thnrgau für eine Beschaffenheit habe, wird jeder Gesandte seinen Herren und Obern^ ^wmt dieselben künstig ihre Gesandten instruieren können,dcm L»ccmcrcremplcn'.
"'cht ki"zürcherischen Gesandten sprechen sich auch dahin aus, daß, weil man sich in dieser Sacheyave verständigen können, eine allgemeine Tagleistung nothwendig wäre. Deßglcichen erklären die