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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1633.

eingehenden Bcrathung gemacht. Aus der Relation der Gesandten entnimmt man, daß Zürich nicht geneigtzu sein scheine, mit den katholischen Orten sich zu vereinigen, um den Gewaltthätigkeiten des fremden Volkesentgegenzutreten, da es die von den Katholischen an der Brücke zu Stein aufgestellte Wache beseitigt und,als es sich um Abschickung von Commandanten in den Thurgau handelte, sich widersetzt hat. Fernerersieht man aus den Berichten des Landvogts im Thurgau, daß Keßwhl bedroht sei, und aus dem Berichtdes lucernischen Commandanten, daß die Wache, die er bei der Stille aufgeführt hat, vom Oberst vo»Erlach eigenmächtig beseitigt worden sei, so daß es klar ist, daß die Evangelischen die schon auf mehrer»Tagen beschlossene Neutralität wenig beachten und sich nicht scheuen, den Schwedischen Vorschub zu leiste»'Wenn man ferner bedenkt, daß wider mehrmals gegebene Erklärungen das fremde Kriegsvolk auf eidgr-nössisches Gebiet gezogen ist und Miene macht, sich darauf zu lagern, daß schon etliche Klöster ausgeplündertworden sind und der Plan besteht, von eidgenössischem Boden aus Constanz zu bewältigen, so erachten d»Gesandten im Hinblick darauf, daß die Vorfahren sich saure Arbeit und selbst das Leben haben kosten lasse»/uin das zu erwerben, was man von ihnen ererbt hat, daß man in ihre Fußstapfen treten und von Eid^und Ehren wegen die Unterthanen in Schutz und Schirm nehmen, Gewalt mit Gewalt in der Hoff»»»!!auf Gottes Hülfe abtreiben müsse. Daher wird der Entschluß gefaßt, in Gottes Namen das schwedischeVolk mit Gewalt aus dem Thurgau zu vertreiben und den alten, guten eidgenössischen Namen und ^wohlhergebrachte Freiheit nicht preiszugeben. Da es aber nöthig ist, daß die evangelischen Orte diese»'Vorhaben beitreten, so soll auf dem Tag zu Baden sowohl mit den übrigen katholischen Orten als mit de»evangelischen über die Ausführung unterhandelt werden. Die Gesandten nach Baden sollen daher a>»Kwiesen werden, vor Allem sich be?den Gesandten von Freiburg und Solothurn besonders zu erkundige»/was sie zu thun gesonnen seien, und auch die Meinung der unkatholischen Orte kennen zu lernen und da»"gleich in der ersten Versammlung ihren Antrag zu stellen. Was wegen der Anzahl der Mannschaft, des Tagszum Ausbruch, der Musterplätze u.s.w. abgeredt worden ist, werden die Gesandten mündlich zu Hause berichte"/zugleich auch was Schwhz zu Rapperswhl und anderswo anzuordnen über sich genommen hat. s>». De"nach Baden reisenden Gesandten überläßt man, zu Baden, Bremgarten, Mellingen und in den Freie"Aemtern anzuordnen, was ihnen nöthig scheint. «. Jedes Ort soll seinen Commandanten wieder in de"Thurgau schicken. «I. Wenn die übrigen Orte auch dafür stimmen, daß durch offene Gewalt der Thurg»"vom schwedischen Volke gesäubert werde, so erachtet man es am passendsten, daß die zu stellende Mannsch^aus jedes Ort gleichmäßig vertheilt werde, v. Wenn zu Baden die Aufstellung eines beständigen Kriegs'rathes zur Sprache kommt, so wird sich jedes Ort darnach zu richten wissen, t. Von dem Vorhaben dt"fünf katholischen Orte werden der König von Frankreich, der Herzog von Savohen, die EidgenossenGlarus und Appenzell, Wallis und die III Blinde in Kenntnis; gesetzt und um getreues Aufsehen, im F"der Roth auch um wirklichen Beistand angesprochen. Den Landvögten in den cnnetbirgischen Vogteien wi^geschrieben, daß sie die Unterthanen gerüstet halten sollen, und an die Landvögte im Thurgau, Nheiiüh"und Sargans, was von ihrer Seite erforderlich sei. K. Freiburg und Solothurn werden von Allem dw^einen Eilboten benachrichtigt und ersucht, ihren Gesandten nach Baden ausAdehnte Vollmacht zu g»^^damit das Hauptgeschäft nicht etwa aus Mangel an Instruction in's Stocken gerathe. I». Uri wird ^sucht, seine Pässe sicher zu stellen; ein ähnliches Ansuchen wird wegen Bellenz an die drei daselbst regie""^den Orte gestellt.