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August 1633.
«42.
Conferenz der VlI katholischen Orte.
Lucern. 1633, 29. und 3«. August.
DtaatSarchiv Luccr». Absch. de anno IM. Bd.XXlll. M. ZSS.
Gesandte: Lucern. Jost Birchcr, Ritter, Schultheiß; Ulrich Heiuserlin, Statthalter und Pannerherr,Heinrich Fleckenstein, Ritter und Pannerherr; Jakob Bircher, Baumeister, alle des Raths. Uri. HeinrichZum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. SchwhZ-Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landannnann und Pannerherr; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, StatthalterUnterwalden. Johann Jinfeld, Landainmann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann ZelgebAlt-Landannnann und Landshauptmann, von 'Ridwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kasp^Blattmann, des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß. Solothurn. Hieronymus WalliebBaumeister.
z». In Beziehung auf die an den König von Frankreich abzuordnende Gesandtschaft erklärt Uri, dc>l>es einen Gesandten ernannt und seinerseits mit Instruction versehen habe, der sich bei nächster Gelegenh^zu dem König begeben werde, mit dem Beifügen, daß es an der Berathung über diese Sache fernerTheil nehmen werde. Wenn die Orte der andern Religion dann die Sache weiter Hinansschieben vdckaber die Betheiligung gänzlich verweigern und in solchem Fall die katholischen Orte sich entschließen solltefür sich allein eine gemeinsame Gesandtschaft abzuschicken, so zweifeln die Gesandten Uris nicht, daß ih"Herren und Obern sich anschließen werden. Bei der Berathung, ob es ersprießlicher sei, die Gesandtsch<^von den katholischen Orten allein oder in Verbindung mit den Evangelischen abzuschicken, gewinnt dieficht die Oberhand, daß man, um zu zeigen, daß die Eidgenossenschaft nicht uneinig sei, gemeinsam mit dckEvangelischen so bald als möglich die Gesandtschaft abgehen lassen wolle. Da aber Zürich keine großezur baldigen Absendung zu zeigen scheint, wird beschlossen, an dasselbe zu schreiben, daß die Gesandten ^den 12. September in Solothurn eintreffen möchten, um von da aus die Reise anzutreten. Ii: dernung, daß ihm dieser Tag genehm sei, ersuchen sie Zürich, die beiden andern Städte ebenfalls dafür'disponieren. Verlangt Zürich einen Aufschub von einer Woche, so will man sich denselben gefallen lasst^wenn es aber die Abreise weiter hinausschieben wollte, so sind die Gesandten der Ansicht, daß dannOrte je eines einen Gesandten ernennen nnd diese die Reise auf jenen Tag antreten sollen. Man vergle^sich auch über die Instruction, welche den Gesandten neben der Generalinstruction gegeben werdenDiese soll aber hinter der Canzlei von Lucern bleiben und vor der Abreise der Gesandten nicht erlch^werden; nvthwcndig erscheinende Zusätze können indeß noch beigefügt werden. Mit der Generalinstrncti^wie sie zu Baden festgesetzt worden ist, erklärt man sich einverstanden; nur wünscht man, daß derselbenbeigefügt werde, daß der König, wenn er seine Truppen durch die Eidgenossenschaft führen lassen wolle,alte Gewohnheit, den Paß zu begehren, dein Bündniß gemäß beobachten möchte. Endlich soll jedesseine Particularansprachen an die Krone auszeichnen und dieses Verzeichnis; entweder den Gesandten üb^geben oder nach Lucern schicken. I». Solothurn berichtet, was dem Bischof von Basel zu Ettingen, ^und Allschwyler begegnet ist, nämlich, daß eine wöchentliche Contributivn von den Schweden verlangt u>die Bewohner zum Abfall von ihrer Kirche aufgefordert worden seien. Da den Katholischen der Durchsvon Bern rund abgeschlagen worden ist und man noch den Bescheid des Wild- und Rheingrafen erwM'l'