Mai 1660.
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Conferenz der V katholischen Orte.
Gersau. t«3v, t4. Mai.
Staatsarchiv Lucern. AI-Ich. So ann» l«Z0. Bd. XX. tot. »Z.
Gesandte: Lucer». Jakob Bircher, Bauherr; Landvogt Kaspar Mohr, beide des Raths. Uri. SebastianHeinrich Trbsch, Landammann; Johann Konrad von Beroidingen, Ritter, Landshauptmann. Schwhz.Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Büeler, Statthalter. Nnterwaldcn. Von Obwaldeninemand; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Adam Bachmann, des Raths; JohannTrinklcr, Ammann.
». Der Graf von Alerode hatte verlauten lassen, das; er aus Besorgnis;, der König von Frankreichmöchte mit dem jüngst geworbeneu Nolk durch Wallis und Nrsern marschieren und die Kaiserlichen in denBünden überfallen, an verschiedene Orte daselbst starke Zusätze gelegt habe. — Uri erstattet Bericht und be-merkt, es sei nvthwcndig, den Grafen durch eine Gesandtschaft oder durch ein Schreiben davon abzumahnen,sich noch anderer Pässe zu bemächtigen. Ferner habe Misox, als die jenseits des Gebirgs regierenden Orteihre Besatzungen daselbst gehalten hatten, wiederholt angefragt, wessen es sich im Nvthfall zu versehen habe.Da abermals Gefahr vorhanden sei, so werde man sich auch darüber entschließen müssen. Drittens fragt es,wie man sich, falls man im ober» Bund zu schanzen fortfahre und neue Zusätze hingelegt werden sollten, oderdes Königs Volk durch das Wallis in die Blinde einfallen wollte, alsdann zu verhalten habe. — Man findet,daß einstweilen nicht besondere Gefahr vorhanden sei, und daß man den Gerüchten nicht viel Glauben schenkensolle. Für den Fall, daß Graf von Merode noch mehr Zusätze hinlegen oder noch mehr Schanzen auswerfensollte, mag Uri mit dem Grafen Karl Casati reden und dessen Verwendung bei dem Grafen von Merodeansprechen; jedenfalls wird den Obrigkeiten Wachsamkeit empfohlen. In Beziehung auf das Misox bleibtes bei dem früher gcthanen Anerbieten nachbarlicher Gutwilligkeit; doch will man den drei alten Orten deßhalbnichts vorschreiben, falls sie gegen Misox zu Mehrerin verpflichtet wären. Den dritten Punkt will man denObrigkeiten heimbringen, versichert übrigens Uri, daß man ihm im Nvthfall den Bünden gemäß beistehenwerde. Zugleich werde» die Gesandten ersucht, so bald als möglich den Entschluß ihrer Herren und Obernin Betreff dieser Zusage der Hülfe Lucern zu übersenden, welches dann dieselbe Uri mittheilen wird. (DerRath von Schwhz erkennt de» l7. Mai, „daß man den Herren von Uri fründtlich zuschreiben solle mitVersprechung, lhb, guet und bluet zue ihnen zesctzen, wie she in dein abschehdt begert haben.") I». (S. n.Sargans.) v. (S. u. Thurgau.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcichciten:
Landgrafschast Thlirga». Art. 308. Rcligionssachcn zc. Grasschaft Sargans. >». Art. 12. Verwaltung im Allgemeinen.
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Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Alt-rf. 1K3V, 3t. Mai.
LandeSarchlv Schumi-
Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Johann Konrad von Beroldingc», Ritter,Landshauptmann; Johann Heinrich Zum Brunnen; Johann Jakob Tanner, Ritter; Kaspar Nomanus
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