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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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620 März 1630.

seien, und dich dem österreichischeil Abgesandten durch einen ansehnlichen Ausschuß, bestehend aus den Gesandtenvoil sieben Orteil, anzeigen zu lassen. Wenn er eine andere Tagsatzung begehre, so würdeil wohl die Orteeine solche sich nicht zuwider sein lassen. Volmar antwortet, die angegebeilen Motive zur Verweigerung'derAudienz wolle er auf sich beruhen lassen; hingegen habe er den Auftrag gehabt, vor allen XIII Orten undden Zugewandten die Erklärung abzugeben, welche er auf der katholischen Tagsatzung zu Lucern abgegebenhabe, nämlich daß der Kaiser gesinnt sei, weder der Eidgenossenschaft noch den Bündnern an ihren Gnadenund Freiheiten, Rechtsamen und Hoheiten unverschuldeter Weise Abbruch zu thun, sondern sie dabei festund lmverbrüchlich zu belassen. Hingegen sollten sich die Orte nicht bewegen lassen, das vom .König vvnFrank-reich verlangte Kriegsvolk zu bewilligen, um es entweder nach den Bünden zu schicken oder nach Frankreich,so daß dann der König um so mehr von seinem Volke aus seinem Reiche führen könne. Sollte das Eineoder das Andere geschehen, so würde der Kaiser veranlaßt werden, mehr Kriegsvolk nach den Bünden zu Wersenund in die österreichischen Grenzlandc zu legen, den Paß und Nepaß zu nehmen und den Feind aufzusuchen.Er verlangt eine Antwort an den Erzherzog. — Seine Eröffnung wird in den Abschied genommen. 1)DerMarschall von Bassompierre, begleitet von dein außerordentlichen Ambassador, Herrn de Leon, über-reicht sein Eredenzschreiben und legt eineil weitläufigen Vortrag ein, worin im Namen des Königs begehrtwird, die Orte möchten „zu Wiedereinsetzung der Bünde" einen Aufbruch von 6000 Manu bewilligen undauch Proviant, Geschütz und Munition liefern; der Köllig werde dafür den Preis bezahlen und zu gleicherZeit 4000 Mann zu Fuß und 500 zu Pferd abschicken, das einzige Mittel, den Bündnern ihre frühere Freiheitwieder zu geben und der eidgenössischeil Nation wieder einzuverleiben. 2> In den Aufbruch der 6000 Eid-genossen wird nach Inhalt des mit dein König bestehenden Bündnisses in Gottes Namen eingewilligt.3) Was die Recuperation des Veltlins und die Wiedereinsetznng gemeiner III Bünde in ihren vorige»freien Stand betrifft, so hatte man zwar mehr als genügende Ursache, de» im Namen des Kölligs von deinHerrn Marschall gegebenen Rüthen zu folgen und die II I Bünde sammt dein Veltlin wieder in ihren altenStand einzusetzen; weil aber, wie man verniülmt, zwischen den interessierten Potentaten eifrig über denFrieden tractiert werdeil sost, so hofft und wünscht man, daß derselbe zu Stande komme, und daß die Bündeund das Veltlin auch darin eingeschlosseil werden. Für den Fall aber, daß der Friede nicht zu Standekommen sollte, wird für rathsam erachtet, daß man gemeine III Bünde sammt dem Veltlin in ihrem soleidigen, armseligen Stand nicht verbleiben lassen, sondern auf jegliche Weise dahin wirken sollte,daß sie in ihren alten freien Stand gesetzt werden. 4) Mail verfügt sich zu dem Marschall von Bassoin-pierre, eröffnet ihm obigen wohlgemeinten Entschluß und verdankt die „hochfürtrefflichen" Anerbietungen desKönigs, mit der Bitte, der König möchte in seiner herzlichen Affectiv» fürbaß verharren, daneben auch dafürsorgen, daß die ausstehenden Zinsen, Zahlungen und Pensionen entrichtet werden. 5)Weil den eidgenössischenin Frankreich unterhaltenen Studiosen ihre jährlicheil Pensionen schlecht oder gar nicht bezahlt werden, soersucht man den Marschall, auch dahin zu wirken, daß dieselben nach kölliglicher Liberalität diesenStudivsen ohne Hinderung und Verzug entrichtet werden. 6) Darauf anerbietet sich der Marschall, sein Mög-lichstes zu thun, daß der Eidgenossenschaft Satisfaction zu Theil werde. Wenn durch Gottes Segen einguter Friede geschlossen werde, so gedenke er das Geld, das er mit sich in diese Lande gebracht, nicht wiedernach Frankreich mitzunehmen, sondern dasselbe, so weit es langen werde, austheilen zu lassen. Schließlichdankt er für die Vereitwilligkeit, mit der die Gesandten auf seine Einladung erschienen seieil. «I. Baselberichtet, daß die Zufuhr der Früchte in seine Stadt von den österreichischen Landen nicht gestattet werde. —