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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1629.

thäte. 2) Item ob nicht nothwendig, nach einem unparteiischen General zu trachten, wo und von wannenderselbe zu nehmen. 3) Daß ein Kriegsrath von kriegsverständigcn Leuten angesetzt, der sich an gewissenOrten aufhalten und über dasjenige, so zu Defension, Ehr, Reputation und Beschirmung gemeiner Eidgenos-senschaft sgereichej, deliberieren und handeln möchte, dieweil man nicht gemcinlich ohne große Angelegenheitzu Tagen kommen könne. 4) Wenn ein oder der andere Ort angefochten würde, daß man dcmselbigcnnach der Erklärung, im jüngsten Abschied vergriffen, bcispringen und die Paß an allen Orten einanderoffen lassen solle. 5) Wenn man an unterschiedlichen Orten, wie zu besorgen, angegriffen würde, damit insolchem Fall keine Confusion entstehe, solle jedes Ort auf künftige Jahrrechnung sich entschließen, wie maneinander zu Hülfe kommen wollte."

S«»4.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Baden. 1629, 19. Juni (9 a K )

Staatsarchiv Zürich, »est. Xll. i-t3. toi. IIS.

Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu SpieZ,Schultheiß; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen, des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeug'Herr und des Raths. Schaff Hausen. Heinrich Schwartz, Doctvr, Bürgermeister.

z». Von der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim ist auf das von letzter Tagsatzung wegen derzu Mülhausen befindlichen Hauptleutc an sie erlassene Schreiben eine Antwort eingelangt, die aber in einerForm abgefaßt ist, welche manchem Zweifel Raum giebt; hingegen hat man die sichere Nachricht, daß mauMülhausen nach Einsammlung der Früchte zu bewältigen gedenke, wie solches bereits früher durch das unterdein Herrn von Ossa im Sundgau einquartierte Kriegsvolk geschehen sollte, wenn es nicht der bevorstehendenErnte wegen durch Bitten der umliegenden Ritterschaft abgewendet worden wäre. Zudem ist Mülhausen wieanderen Städten im Reich abermals ein kaiserliches Mandat, fremde Kriegswerbung und Neiszüge betreffend,zugeschickt worden. Da nun aber die Stadt weder mit Geld, Munition und Proviant, noch mit gute»Mauern und Wehren zum Widerstand versehen ist, auch wegen großer Schuldenlast von sich aus sich nichtzur Vertheidigung wird gefaßt machen können, so erachtet man für nothwendig, daß die Obrigkeiten dieLage Mülhausens wohl beherzigen und ihre Gesandten auf bevorstehende Jahrrechnung mit vollständigerInstruction versehen, ob man sich dieser Stadt bei dieser drohenden Gefahr mit allem Ernst annehmen wolle,wie man ihr das mehrmals versprochen habe, und worauf sie sich auch so weit verlasse, daß sie, wie man vernimmt,sich den verbündeten Städten gern unterordnen wolle; wie dann solches auszuführen sei, oder ob man sichderselben ganz entschlagen wolle, weil man durch Anwendung von Gewalt in die höchste Gefahr und Rothgerathen könnte und die Stadt erst nach aufgerichteter Erbcinigung in den eidgenössischen Bund gekommensei, und dieser Bund, ursprünglich mit allen Orten geschlossen, von der Mehrzahl derselben wieder aufgesagtworden sei. Vielleicht könnte auch ein Versuch gemacht werden, Mülhausen wieder in den gemeinen Bundzu bringen. 1». Oberst von Erlach zu Castelen wird ersucht, ein kurzes Project eines Dcfensivnalwerkesauszufertigen mW dasselbe noch vor der Jahrrechnung jeder Stadt zu übcrschicken, wie nämlich eine Armeevon etlichen tausend Mann zu Fuß und etlichen hundert Pferden geworben werden könnte. (S. Anhang 3-)Auf künftiger Jahrrechnung wird man sich dann darüber vergleichen, wer das Commando über die Mann-schaft haben, wann und von wem das Volk geworben, an welche Orte es vertheilt werden solle, wie es zu unter-