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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1629.

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Conferenz der IV evangelischen Städte nebst Mülhausen.

Aarau. 1KS9, II. und 12. Mai (1. u. 2. a. K.).

Staatsarchiv Bor». Evangil. Abscheide D.

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bllrgermeistcr; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. JakobBikart, Venner; Junker Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castclen, des Raths. Glarus. HeinrichPfändler, Dr., Landauunanu. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lützelmann, beide des Raths-Schaffhaiisen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Junker Matthäus Peyer, Statthalter. Mülhausen-Kaspar Dvllfuß, Bürgermeister; Heinrich Jakob Petri, Stadtschreiber.

z». Diese Zusaulmenkunft ist vornehmlich deßhalb ausgeschrieben wordeii, weil der Erzbischof von Mainzder Stadt Mülhausen unlängst durch einen eignen Boten ein Ausschreiben sammt dein kaiserlichen Edict z»ge-schickt hat, betreffend die Restitution der seit dem Passauer Vertrag (1552) eingezogenen Kirchengüter und dieAbschaffung anderer Cvufessionen, als der katholisch genannten, und namentlich der augsburgischen. T»eGesandten von Mülhausen berichteil, daß sie von solch kaiserlicheil Edicten und Maildaten wie jedes andereOrt der Eidgenossenschaft befreit seien; daß ihrer Stadt Stifts- und Kirchcngüter scholl 1520 mit dem Wille»der Besitzer zu des Spitals Handeil genommen worden seieil; daß sie nicht der augsburgischeu, sonderndereidgenössischen Confessivn unterworfen seien. Sie fügeil bei, man habe von zuverlässigen Orten her ver-nommen, daß wider ihre Stadt eine Commission, welche bei den mit ihr verbündeten Orten abgelegt werde»solle, einem gewissen österreichischen Minister bereits übergeben und daß es mit der in den Sundgau unterdein Geueralcvulmissarius von Ossa kommenden Armee auf sie abgeseheil sei; die Orte möchten deßh»^Mülhausens sich annehmen. Man hält dieses Geschüft für höchst wichtig und weit aussehend, da >»»"besorgt, daß die Gegenpartei dessen Ausführung auch gegen die übrigeil evangelischen Stände in der Eid-genossenschaft zu benutzen bedacht sein werde. Der Stadt Mülhausen wird deßhalb insgemein erklärt, daßman sie bei so gerechter Sache nicht verlassen, sondern dem Bunde gemäß nach bestem Vermögeil unter-stützen werde. Zu größerm Nachdruck soll die Beantwortung des churmainzischen Schreibens unter gemeüu»'mitverbündeter Orte Namen geschehen. In künftigen Fällen mag dann Mülhausen, falls ihm etwas Widrig^begegnen und zugemuthet werden sollte, sich auf seine Mitverbündeten immerhin bezieheil. ChurmaiiiZnur mit einer allgemeinen Anzeige der Befreiungen Mülhausens geantwortet werden, dem Kaiser mit ci»etetwas ausführlichem Deductivu. Basel soll ein Concept zu diesen Schreiben entwerfen und dasselbe de»andern Städten zur Genehmigung zuschicken, Zürich das genehmigte ausfertigeil. I». Damit Alülhaust»nicht unversehens überrumpelt werde, wird voll etlichen Orten nothwendig erachtet, eine Besatzung dahi»zu schicken. Da aber die vorderösterreichische Negierung Basel die Versicherung gegeben hat, daß Mülhaust»nichts zll besorgen habe, und sich dabei bestimmt erklärt hat, sie werde ohne Vorwissen des Erzherzogs Lee-pold keinem Kriegsvolk den Durchpaß gestatten, so nimmt man die Sache in den Abschied lind schickt vo»Aarau aus ein Schreiben an die vorderösterreichische Regierung. Zugleich wird beschlossen, daß jede de»'vier Städte unverzüglich eine qualificierte, kriegserfahrene Person nach Mülhausen schicken solle mit de>»Auftrag, die Stadt wider plötzlichen Ueberfall vertheidigungsfühig zll machen, der Burgerschaft tröstlichzuzusprechen, sie in den Waffen zu üben, auch nachzuseheil, ob sie mit Munition und anderm Nvthwendigc»verseheil sei, und bis auf weitern Befehl dort zu bleiben. Inzwischen soll jedes Ort sein Volk in Bereit-