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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1628.

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Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. JohannesZelger, Laiidaminann; Johannes Lnssi, Ritter, Alt-Landaininann und Pannerherr.

n.—v. (S. n. Belleuzw.) t. Man erachtet es für zweckmäßlg, an alle Orte, wo es nothwendig ist,Warnung ergehen zu lassen, mit den noch im Vando begriffenen Orten Bern und Freiburg sammt derenLandschaften nicht zu handeln und jedermann aufzufordern, von seinem Orte einen Gesnndheitsschcin aufdie Reise mitzunehmen, z»'. (S. n. Bellcnz:c.) I?» Nidwalden wird für seine guten Dienste bei der Ver-mittlung des Streites zwischen den Schifflenten z» Mieten und denen zu Brunnen gedankt.

Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftzangclcgciihcitcn:

Aontci Vellen; :c. «. x. Art. -185—-wo,

475.

Confermz doli Uri, Schwyz lliid Nidwalden.

Br»tnnen. 1». Augltft.

Laildesarchi» Nidwalde». Protokoll der RSthm und der Landlrutho». Bd. g. kol. 74».

Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Vcrhandlungsgegcnstandt die Instruction für die Jahrrechnungzu Bellenz. Gesandte von Nidwalden waren Johann Zelger, Landaminann, und Kaspar Kaiser.

47«.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Aara«. IL» ""d w. Swgttst (8. und 9. August a.K.).

Staatsarchiv Zürich. Nest. Xil. I4Z. t'ol. <!K.

Gcsandlei Ziirich. Hails Heinrich Hvlzhalb, Bnrgernleister, ^alomon Hirzcl, Seckelineister; Escher,Zetlgherr. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu >er>piez. Venner; Glado Wehcrmann, Zeug-Herr. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lühelmann, beide des Raths. Schaffhansen. RochusBoßweiler, Burgermeister; Martin Forrer, Zengherr und des Raths.

ZT. 1) Es fällt Mülhausen beschwerlich, sich wegen der am Kammergericht zu Spcier noch schwebendenVerhandlung mit der Gegenpartei in der Gütigkeit einzulassen. Weil es deßhalb nächstens die Achtserklärnngbesorgen muß, so bittet es durch seine Abgesandten, Bürgermeister Dollfuß und Stadtschreiber Petri, umRath und Hülfe. Nachdem man das Bedenkliche der Sache reiflich erwogen hat, beschließt man, die früherzu Basel entworfene Protestation mit einiger Abänderung Herrn Balthasar Hasner bei seiner Heimkunft vonSpeier zu zeigen lind sein Gutachten darüber einzuholen. Hernach soll die Protestation nach Ziirich geschickt,daselbst „ingrossiert", mit einem Stadtläufer nach Speier gesandt und gebührenden Ortes eingehändigtWerden. Inzwischen wird Mülhausen darüber zu Rathe geheil, wie durch etile vertraute Mittelsperson, dochüicht zzulllioo rluinililZ, sondern als thäte selbige es für sich selbst, eine gütliche Verhandlung herbeizuführensei, damit, falls die Protestation ihren Zweck nicht erreicheil sollte, alsdann das andere Mittel verflichtwerden könnte (die Protestatio» ist auf Abratheil gedachten Herrn Hafners nicht ausgefertigt worden). —2) In Bezug auf den Vorwurf, daß ihre geineine Haushaltung besser eingerichtet werden könnte, cntschnl-