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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November 1627.

Spiegel an der Stadt Colmar habe. Es wird für das Ersprießlichste gehalten, daß zn Zürich unter demNamen der beiden Städte Zürich und Bern ein ernstes Schreibeil an die Stadt Straßbnrg, sodann zuBasel unter dem Alainen der fünf mit Mülhausen verbündeten Orte ein anderes Schreiben an das Kammer-gericht verfaßt werde, welches gleichfalls unter der Stadt Zürich Jnsiegel abgehen solle. Basel wird beideSchreibeil durch eine hiezu qualificierte Person gebührenden Ortes einhändigen lassen und nach stattgefu»-dener Consultation seines Collegii juridici selbige Person instruieren, auch ferner in der Sache init erforder-licheil Prvtestationeil und auf anderem Weg procedieren. Die betreffende Person soll der Stadt Mülhauseuwvhlhergebrachte kaiserliche und königliche Privilegien und Freiheiten, deren auch in dem von Doetor Steckvon Bern verfaßten Consilinm erwähnt wird, mündlich weitläufiger deducieren. Hiedurch hofft mau etwaszu deren von Mülhausen Beruhigung oder wenigstens eine Dilation zu erlangen, In Bezug auf deunoch schwebenden Streit zwischen Burgermeister und Rath der Stadt Schaffhauseil und den Herreil LukasJselin und Claudius Gontier, Burgern und Handelsverwandten der Stadt Basel, hätten die Gesandten voaZürich und Bern gewünscht, daß Jselin und Gontier sich zu dem ihnen jüngst gemachteil Vorschlag bequemthätten. Da es aber bis jetzt nicht geschehen ist, so wird der Gesandte von Basel ersucht, bei seinen Ober»dahin zu wirken, daß sie zu Beruhigung der Stadt Schaffhausen und zu Beseitigung allerlei beschwerlicherWiderwärtigkeiteil, welche aus diesem Geschäft erfolgen konnten, die Ihrigen zur Ruhe weisen, damit mcmnicht andere Mittel an die Hand zu nehmen veranlaßt werde. Zu diesem Zwecke wird auch an Bürger-meister und Rath der Stadt Basel Hilter beider Städte Namen geschriebeil. v. Weil man Nachricht erhalte»hat, daß abermals zunächst an den Grenzen der Eidgenossenschaft fremdes österreichisches Kriegsvolk einquar-tiert werde und sollst viel schädliche Anschläge im Plane sein sollen, so wird von etlichen Gesandten dieFortsetzung der Berathung über das schon längst auf die Bahu gebrachte Defensionalwerk sammt der Fest-setzung der dazu erforderlichen Steuern für nothwendig befunden: ebenso, daß man sich, bevor der Nothfalieintritt, vergleiche, wie und in wessen Kosten ein Ort dein andern Hülfe und Besatzung zu schicken schuldigsein solle. Da man aber hierüber allerseits nicht hinreichend instruiert ist, .so nimmt man die Sache in de»Abschied, um sich bei erster Gelegeuheit endgültig unterreden zu können. «I Da Mülhausen, ähnlich wieColmar, in Gefahr steht, nächstens angefochten zu werden, die Gegenpartei aber nicht disputieren, sonder»ihre Absicht sofort exequieren will, so findet man höchst nöthig, daß so bald als möglich ein Entschlußgefaßt werde, wie man sich auf den einen oder andern Fall Mülhausens annehmen wolle. Den Gesandte»dieser Stadt wird ernstlich zugesprochen, bei ihrer Heimkunft dahin zn wirken, daß inzwischen die Städt-mauern, das Zeughaus und andereGeprüften" unverweilt repariert, auch für Munition, Proviant u»dGeld so viel als möglich gesorgt, auf die Stadtthore Sorgfalt verwendet und die Wachen fleißig gehaltenwerden. Weil Mülhausen auch noch in dem französischen Bund begriffen ist, wird Zürich anheimgestestt,dem französischen Dolmetscher zu Solothurn, weil gerade kein Ambassador im Lande ist, von dem gefahr-lichen Zustand der Stadt in gemeinem Namen Kenntniß zu geben, damit derselbe solches weiter an den Hestgelangen lasse, v. Von Landammann und Rath evangelischer Religion zu Glarus ^st eine Antwort ausdas von letzter Tagsatzung zu Aarau an sie ergangene Schreiben angelangt. Die evangelischen Glarnergeben den evangelischen Städten zu bedenken, ob es nicht thunlich wäre, die katholischen Orte zu ersuchtdaß sie die katholischen Glarner zur Gebühr weisen. Die Gesandten halten dieß nicht für zweckmäßig u»^ermahnen die Evangelischen bei deu dermaligen traurigen Zeiten zur Geduld. t. Aus dem empfangeuc»Abschied von Bremgarten haben die Gesandten Berns ersehen können, was für ein Entschluß dieser Tagr