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August und September 1627.
442.
Jahrrechmmg der die Vogtewn Bcllenz, Vollenz und Niviera regierenden 2/2 Orte.
Bellenz. l«27, 24. August.
Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Rathen und der Landlenten. Bd. 9, t'vl. 3 b.
Der Abschied hat sich nicht vorgefunden; hingegen ist die Relation des Gesandten von Nidwalden, Wolf-gang Würsch, vorhanden.
Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclcgenheitcn 1Voglci Bcllcnz zc. U. Art. 473. 474.
443.
Freundliche Verkonunniß rmd Erlälitcrullg zwischen dein Bischof voll Constanz und denVII Orten, betreffend die Mannschaft zu Arbon, Bischofszell und Horn und die Be-strafung des Neislaufens.
Franc,»feld. 1627, 2. September.
Staatsarchiv Zürich. Tr. 4L, Nr. 13 (X'. (auch in Liung Neichsarchiv Bd. XIX, S. 192.)
Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 441.
Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten!
Landgrafschaft Tliurgau. Art. 488. Anstände mit dem Bischof von Cvnstanz.
444.
Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Bruuneu. t«27, 23. September.
Latttieöarchiv Dchwvz.
Gesandte: Uri. Kaspar Nomailus Trogcr, Ritter, Landanlinailil; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter,Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Statthalter; Heinrich Püntiner, Seckelmeister und des Raths-Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischhcrz, Alt-Landaminann; Martin Bctschart,Seckelmeister; Johann Gilg Aufdcrmanr, des Raths.
». Die Schiffleute von Fluelen und Brunnen hatten sich mit der den 2. August letzthin gemachten Schiff-ordnung nicht zufrieden gegeben, namentlich nicht mit Art. 10. Uri ist der Ansicht, daß man die Zahl derfremden Fußgänger ihnen zu beiden Theilen lassen, daß sie aber den Lohn an den Orten, an welchen sieFremde hinwegführen, den Schiffleuten daselbst hinterlassen, im Uebrigen jener Ordnung vom 2. Augustnachleben sollen. Die Gesandten von Schwyz halten es für besser, entweder die alte Ordnung wieder hervor-zunehmen oder den Abschied vom 2. August auszuführen. Man kann sich über diesen Punkt nicht vergleichen.Ii». Statthalter Troger legt das Concept zu dem an den Gubernator zu Mailand wegen der Exstanzen fürdie Besatzung zu Bellcnz und den Durchzug des hochdeutschen Kricgsvolks abzusendenden Schreibens vor.Dasselbe wird genehmigt und durch eineil eigenen Boten überschickt. Eine Abschrift soll unter Natisi-cationsvorbehalt an Carlo Casati geschickt werden mit dein Ansuchen, er möchte sich der Sache annehmeil-