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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
379
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Juni 1624. 379

Sonnenberg, alle des Raths. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammanu; Kaspar Troger, Statt-halter. Schivhz. (Mg Frischherz, Landannnann; Sebastian Abhberg, Alt-Landannnann und des Raths,^»terwalden. Johann Wirtz, Landannnann, von Obivalden; Crispinus Zelgcr, Ritter, Landaininann,Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Anunann; Beat Jakob Mehcnberg, des Raths.

Diese Zusammenkunft ist wegen des neuen Streites zwischen Schivhz und den neugläubigen Glarncruausgeschrieben worden. Die Reuglänbigcn hatten einen Landvogt ihrer Religion nach Uznach gewählt, wasSchwhz nicht zugeben wollte, und eine Gesandtschaft nach Lucern geschickt, um durch Vorlegung ihrer Gcivahr-saine ihre Befugnis; zu dieser Wahl darzuthun. Schwhz legt nun seine Schriften vor, vermöge deren esRecht zu haben glaubt, eine solche Wahl nicht zuzulassen. Es, werden auch die Gesandten, welche alsSätze oder als Gesandte bei dem Vertrage vom 5. und 6. Juli 1623 sich betheiligt hatten, angehört, welcheKlären, daß die Neugläubigen damals dieser Vogteien nicht gedacht hätten, das; diese auch nicht in dem-^lben eingeschlossen seien, sondern das; dagegen vsfen protestiert worden sei. Es ergicbt sich ferner, das; inVogteien Gaster und Uznach seit vielen Jahren keine ucugläubigen Landvvgtc geduldet worden sind mitAusnahme eines einzigen, der vor Jahren den eils Orten zu Liebe und ans das Versprechen, das; solche^uicht »lehr geschehen (verde, zugelassen wurde. In Folge dessen kommen die Gesandten zu der Ansicht, das;^ Neugläubigen den zu Baden zum Vortheil der Katholischen gemachten Vertrag zu stürzen suchen, indem^U-'u an dem Passe, wo die neugläubigen Orte zusammenkommen können, nicht wenig gelegen ist. Man verhehltaber allerdings nicht, daß voriges Jahr zu Baden dieser Vogteien halber bessere Erläuterung hätte gegebenund-de»i Vertrag hätte einverleibt werden sollen. Es wird daher für nothwendig erachtet, in dieser Sache^)l zusammenzuhalten und auch Freiburg, Svlothurn und Appcnzell-Jnnerrhodcu zu bitten, sich deren""Zunehmen. Ueberhaupt will man Schivhz auf's 'Nachdrücklichste beistehen und die Gesandten nach BadenPhalli instruieren. Schivhz wird gebeten, noch weiter nach Documenten sich umzusehen, welche zu seinenInsten sprechen. I». (S. u. Thurgau.) v. Zürich giebt Lucern Bericht, daß eine falsche Gattung Ducateu'"s Land komme, die den türkischen Ducaten im Gepräg der Buchstaben gleichsehen, aber gar schlecht, etwas^er und an Gold bleicher seien als die andern; daß zu Chur eine den Urner Schillingen ähnliche Gattung^'"ucht und daß in der haldensteinischcn Münze eine neue Gattung halber Batzen geprägt werde, welcheden Reichs-Halbbatzen einige Aehnlichkeit haben. Zürich und Lucern haben diese Münzen bereits verrufen^s°n; die übrigen Orte nehmen dies; in den Abschied, «t, t. (T. u. Lanis.) z». (S. u. Sargans.)^ Juden gestellten Antrag, zu Gunsten des Grafen Carlo Casati ein Schreiben an den König von Spanienrichten, willigen etliche Gesandte ein, etliche nehmen denselben in den Abschied.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgeichcitcn:

I». Art. 131. Abzug.

Art. 48. Zehntensachcn.

«. Art. 47. Polizeiliches.

«1. Art. 83. Grcicjstrcitigkciten. l Art. 260. Kirchcnsachcn.

v. Art. 56. Beamte.

Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzercrcmplar.

"dgrasschnst Thurgnu.^hchaft Snrginis."r ciinetli. Bogtcicn iibcrli.'"Ntei Linns.