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October 1623.
guten und froinznen katholischen Leuten gezieme, den beschworenen Bund halten und auch von ihrer Säteden Eid leisten werden. Die Gesandten der siebeil katholischen Orte verdanken diese Erklärung und erbiete"sich zu Hülfe und Rath. t. Uri beschwert sich Wallis gegenüber, daß dasselbe in dein mit Blinden gcschlvi'scnen Bunde als Malstatt zur Verhandlung etwa entstehender Späne Ursern bestimmt habe, wogegen es säMmehrmals protestiert habe, ohne etile Antwort erhalteil zu habeil. Die Gesandten von Wallis, ohne Instruction,nehmen die Beschwerde in den Abschied, z»'. (S. u. Mendris.) I». Solothurn trägt darauf an, man möchte,da im Reiche und in etlichen Orten die groben Gold- und Silbermünzcn um etliche Batzen abgerufen wordenseien, mit denselben sich vergleichen. Lucern berichtet, daß es diese Sorten abgerufen habe, weil es seine"Wein und seül Korn aus dein Elsaß beziehe, wo dieselben heruntergesetzt worden seien. Solothurn willebendasselbe thun; die übrigen Gesandteil, ohne Instruction, nehmen den Autrag in den Abschied. 5-der Nuntius in seiner Ansprache an die von Wallis sich so eifrig gezeigt hat, so wird ihm der Dank an»-gesprochen; die nach Rom zur Beglückwünschung des Papstes reisenden Gesandten erhalteil den Auftrag,denselben daselbst zu empfehlen. Ii. Dem Ambassador Miron soll im Namen der Gesandten der sic^"Orte llild des Wallis sein Anerbieten verdankt werden. I. In Betreff der Gesandtschaft zur Beglückwnn-schung des neu erwählten Papstes wird, weil ein solcher Fall oft sich wiederholt, in den Abschied geiwiiwnAob es nicht künftig also gehalten werden solle, daß diese Gesandtschaft der Reihe nach umgehe und dreidann vier Orte im Namen aller sieben zu diesem Zwecke nach Rom Abgeordnete schickeil. in. Es wi^beschlossen, dem Herzog von Savohen wegen der rückständigen Pensionen und der Bezahlung der Hauptszu schreiben.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn:
Llllldvoiltei Mendris. 8- Art. 312. Justizsachen.
Zu z». Eine 13 Folioseiten füllende, in's Detail gehende Beschreibung der Festlichkeiten,militärischen Aufzüge, der Gastmäler, der kirchlichen Feierlichkeiten, der auf unsrer Frauen Platz von'Jesuiten aufgeführten „Cvinbdy von David und Jonathans Bund" u. s. tv. ist am^Ende des freiburgiß'"Nathsprotokolls vom Jahr 1623 enthalten.
KOS.
Conferenz von Uri, Schwyz und Nidkvalden.
Brunnen. 1L23/ 27. October.
Landcsarchlv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Jakob Muheim, des Raths. SclZ"^Gilg Frischherz, Alt-Laudammaun; Meiurad Schrhber, Statthalter; Johann Abhberg, des Raths;Schmidig, des Raths. Nid Waiden. Johann Lussi, Landammannz Kaspar Leu, Statthalter. ^». Nachdem Lucern die Geldsortcn abgerufen hat, bespricht man sich, ob dieselbe Herabsetzung " 'in den drei Orten eingeführt werden soll. Man erklärt sich einhellig dagegen und beschließt, Luccrnzu berichteil lind es freundlich zu ersuchen, sich dem Kurse der drei Orte zu nähern. Wenn das ugescheheil sollte, so kann man bei der nächsten Zusammenkunft von andern Mitteln (Veränderung des ^