September 1623.
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Diese Cvnfercnz wird znsammcnberufen, weil Wallis auf die Einladung zum Vuudcsschwur nachFrciburg eine abschlägige Autwort gegeben hat. Alan hört zuerst die von Freibnrg eingelangtenSchreiben mit Einschluß der abschlägigen Antwort der Walliser an und entnimmt daraus, daß im Wallisderlei Practiken theils von Bern her, theils wegen des vcnetianischen Bündnisses angewendet werden sollen.Es wird beschlossen, Wallis nochmals durch Schreiben zu Vollziehung des Bundcsschwnres in der StadtFreiburg zu ermahnen, also daß die Gesandten sich den 22. October daselbst einfinden sollen. Uri wirdersucht, eine vertraute Person mit dem Schreiben an Bischof, Capitcl und Landrath abzuordnen, damit'"an bestimmten Bescheid erhalte. Diese Person erhält auch den Auftrag, sich zu erkundigen, auf wessenAnstiften der Aufschub geschehen sei, und was sonst für Practiken in der Landschaft vor sich gehen. DieserBeschluß wird Freiburg zu seinem Verhalt mitgetheilt. Iv. 1) Da im Elsaß verschiedene goldene Münzsortenabgerufen worden sind oder abgerufen werden sollen, so erklärt Lucern, daß es entschlossen sei, ebenfallsAuen Abruf ergchen zu lassen, sobald es von der Sache zuverlässigen Bericht erhalten habe. Jedes Ortlall sipi Gutachten hierüber Luccrn mittheilen. 2) Es wird auch nothwendig sein, wegen der llnbcscheidenheitber Wirthe ein Einsehen zu thun. «. Etliche Orte haben- bereits die Gesandten nach Rom zur Beglück-^"nschung des Papstes ernannt; die übrigen werden ersucht, sich möglichst bald zu entschließeil, damit die''"lhweudige Instruction redigiert werden kann. Den Gesandten soll auch aufgetragen werden, den Nuntinsder Eidgenossenschaft bestens zu empfehlen, deßgleichen den Nuntius in Frankreich, weil derselbe den^sandten nach Frankreich alleil Vorschub geleistet habe. «I. Weil die Fürkänflcr von Zürich durch denAufkauf der Früchte das Getreide vertheuern, wird an Zürich geschrieben, es möchte die Seinigen von dieserbeschwerlichen Unbescheidenheit abhalten, v. Da in Lucern und Uuterwaldcn sich bei dein Vieh „etwasScheie" erzeigen soll, so wünscht Schwhz, daß seile Orte nachbarliche Fürsorge treffen, damit den ScinigenSchadeil entstehe, t. Die Gesandten werdeil um Schilde und Feilster in die neu erbaute Capelle imAiederdorf Weggis gebeteil.
Dic Namen der Gesandten nnd t anS dem Schwyzercrcmplar.
SO«.
Verabredung Zürichs und Berus über gegenseitige Hülfeleistuug.
Aarberg. 1K23, im September.
Staatsarchiv Bern. Kriegs- und DesensivnSanstalte». 'Uom. III.
Gesandte: Nicht angegeben.
Man vergleicht sich über folgende Punkte: Im Falle eines feindlichen Ueberfalls soll Zürich auf demund auf dem Lägerberg des Nachts Signale durch Feuer, am Tag durch Rauchsäulen und zugleichdurch Böllerschüsse geben; ebenso Bern auf dem Riethenberg ob Dictikon und auf der Ebene zwischen"Zburg, Dottikon nnd Vilmergen, zu Lenzburg uud Brunegg; zugleich sollen reitende und Fußposten^schickt werden. Sollte auf den Tagsatzungen Zwist zwischen den beiden Städten und den püpstischcn. sich erheben, daß man zu den Waffen greifen müßte, so sollen die beiden Städte eilends sich Mellingens"uhtigcu und sich der Brücke versichern und jenseits der Brücke die Hügel und Zugänge besetzen und sich