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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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206
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Mai 1621.

damit dieser wichtige Paß nicht durch andere eingenommen werde. Wenn an andern Orten die Waffenniedergelegt, Drohungen und Insolenzen abgestellt werden, wollen die drei Orte ihre Fähnlein gern heim-mahncn. Zürich ist durch diese Erklärung befriedigt und wünscht nur, daß ein solcher Durchzug in Zukunftnicht mehr geschehe. I». Da der Erzherzog Leopold von Oesterreich nicht allein an die büudnerischcn, sondernauch an andere eidgenössische Grenzen Kriegsvolk gelegt hat, den III Bünden zuwider der Erbeinigung denfreien Kails abgeschlagen und ein Gleiches auch bei etlichen eidgenössischen Orten und deren Unterthauenversucht hat, so wünschen die evangelischen Orte, daß man durch Schreiben oder eine Botschaft im Name"aller XIII Orte um Entfernung des Kricgsvolkes lind Wicdergestattung des freien Kaufes nachdrücklich anhalte;das ungeschickte, wilde Volk der Büudner könnte sollst leicht zur Verzweiflung getrieben werden und derganzen Eidgenossenschaft große Theucrung lind viel Ungemach verursachen. Die katholischen Orte sind derAllsicht, daß alles Ungemach der Bünde eine wohlverdiente, göttliche Strafe sei für deren ungebührlichesProcedieren und ihre verübten Unbilligkeiten. Herr von Mouthvlon sei in die Blinde gereist, lim »achseinein Vorhaben einen Waffenstillstand und guten Frieden zu Stande zu bringen, zu welchem Zwecke erbereits an den Erzherzog und den Gubernator von Mailand Schreibeil abgesandt habe. Beim Durchreise"habe er, wie auch Miron, die Ermahnung gegeben, die Negotiation nicht zu hiudern. Die katholischeil Ortehätten selbst Gesandte an den Erzherzog abgeordnet; übrigens hätten die Büudner es nicht um sie verdient/daß man sich um ihrcntwilleu viel belade. Sie wollen abwarten, bis man wisse, was ihre Voten und Herrvoil Montholon ausrichten. Es sei nicht zu hoffen, daß dermalen durch Schreiben oder eine Gesandtschaftetwas ausgerichtet werde, zumal da der Erzherzog von den Vttndnern auf verschiedene Weise an Land u"bLeuten geschädigt wordeil sei; auch hätten die Bünde die katholischen Orte nicht um Jntcrcession ersucht. ^Zuletzt verbleibt man dabei, den Bericht des Herrn von Montholon abzuwarten. «. Es wird eine Snppl"cation zürcherischer Kaufleutc verlesen, die nach Bergamo und Italien handeln. Diese beklagen sich lib^allerlei Beschwerliches, das ihren Boten in der Grafschaft Bellcnz und zu Ossogna begegnet sei. Zürich verlangtdaß die Klagenden zufrieden gestellt werden. Die regierenden Orte, Uri, Schwhz und Nidwalden, eröffnen/ ^sei ihnen nur bekannt, daß der Landvogt zu Ossogna eineil Boten, der sich selbst verdächtig gemacht habe, ang^halten und dessen Briefe nach Schwhz geschickt habe; nachdem man darin bloß Wechsel und andere Brieftgefunden, habe man dieselben dem Boten wieder zugestellt. Die drei Orte nehmeil die Supplicativn in den Äb-schied, damit die Amtleute zu Rede gestellt und gehörige Maßregeln ergriffen werden könne». «!. Es wirbdas Unwesen wegen der Münzen und des eigennützigen, schändlichen Aufwechsels besprochen. Bern, Frciblü'Zund Solothurn haben eine gemeinsame Valvation gemacht, welche aber die übrigen Orte ohne große"Schaden nicht annehmen können. Die sechs alten Orte, welche jüngst zu Zug auch eine Münzordmwl!gemacht haben, ersuchen die drei Städte, mit Publicierung ihrer Ordnung noch zuzuwarten und wo mögl^die zu Zlig gemachte anzunehmen, welche unter den gegcnwärtigcn Verhältnissen nicht unzweckmäßig ft"Die beiden Ordnungen werden all roleronckum genommen und die Orte ersucht, auf künftiges Shndiccck Z"instruieren. Inzwischen wird jedes Ort das nachthciligc Wechseln so viel als möglich abstellen, o. ^berichtet, wie große Kosten die Unterhaltung der Straßen, Brücken und Wuhre jenseits des Gottharderfordern; seit etlichen Jahren genüge der Zoll im Latifer nicht mehr lind seine Herren und Obern ft""'genöthigt dazu zu legen. Das Begehren Uris, den Zoll zu verdoppeln, wird all rotoronclom genom"""''t. (S. u. Vier cnnctb. Vogtcien überh.) A. (S. u. Baden.) I». Landammanu Wirtz von Unterwalden bitt^um Fenster und Wappen in sein neu erbautes Haus. Das Ansuchen wird in den Abschied geiw»""^'