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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1621.

171.

Conferenz der vill katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen.

Lucern» 1L21, 15. und 1«. April.

Staatsarchiv Liicer». Absch, <!« anno ULI und U-. Bd^ XIV. toi. Il>. LandcSarchiv Tchwyz.

Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Jakob Sonncnbcrg,Ritter, Alt-Schnltheiß und Pannerherr; Walthcr Ainrhhn, Ritter, Stadtfähnrich und des Raths; RudolfPfyffer, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landanunann und Pannerherr; Melchior Megnet,Alt-Landammann und Landshanptmann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding,Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Melchior Juifeld, Ritter. Landammann, von Obwal-den; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter;

Jtcn, Seckelmeister; Beat Jakob Mehenberg, letztere beide des Raths. Freiburg. Heinrich LambergevRitter, Alt-Vurgcrmeister. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Stadtfähnrich und Seckelmeister;Victor Hafner, Stadtschreiber. Appenzell Junerrhod en. Achatins Wiser, Landammann. Abt vo»St. Gallen. Marx von Ulm, Gerichtsherr zu Griesenberg, Hofmeister.

». Die Schreiben des Königs von Frankreich, des Herrn Miron und andere über das bnndnerischeGeschäft, desgleichen das Ausschreiben einer allgemeinen Tagsatzung nach Baden werden angehört. Man findetnicht rathsam, sich der Vündner ferner anzunehmen, einmal wegen der schändlichen Treulosigkeit und Un-dankbarkeit, welche die Fähnlein der fünf Orte erfahren haben, sodann dcßhalb, weil der König voir Frank-reich in der Sache eifrig arbeitet. Man will also abwarten, inzwischen aber darauf hinwirken, daß dieEinigkeit zwischen beiden Königen erhalten werde und man besonders ans das Vaterland durch Verwahrung d^Pässe und auf andere Weise ein wachsames Auge habe. Die von Zürich ausgeschriebene Tagsatzungman nicht besuchen, sondern sich in einem freundlichen Schreiben entschuldigen. Da Herr Miron in seine»'Schreiben die Hanptlente der Fähnlein verdächtigt, als hätten sie die Gemeinden des obern Bundes Z»''Annahme der mailändischen Kapitulation zwingen wollen, sollen dieselben, weil ihnen Unrecht geschiehstgerechtfertigt werden. I». Da laut Berichtes ein neuer Nuntius in die Eidgenossenschaft verordnet ist, ^wird der Papst ersucht, ihm Befehl zu geben, beim Durchreisen das eidgenössische Collegium zu Mailand Z»visitieren, Rechnung aufzunehmen und die nöthigen Verbesserungen zu treffen. «. Die Beglückwünsch»^des neu erwählten Papstes soll innerhalb Monatsfrist geschehen und jedes Ort sich entschließen, ob es je»ia»ddahin reiten zu lassen gesonnen sei, oder ob die Sache durch Schreiben abgcthan werden solle. «I. Wege»der Münzen soll jedes Ort seinen Gesandten auf die Jahrrechnnng in Baden vollkommenen Befehl erthcile»'Wenn man sich nicht der französischen oder mailändischen Taxierung nähern kann, so soll doch wenigst^ein leidlicher Schlag der Münzsorten gemacht werden. Alan hält auch für sehr nothwendig, daß die »»^ländischen Dickpfenninge und die 10 Schilling werthcn, weil sie gar nicht währschaft sind, verrufen werde»/dergleichen daß das Aufwechseln des Geldes bei strenger Strafe verboten werde. <5. Da die Calanker od^Harzwalchen dem gemeinen Mann durch Aufkaufen von allerlei Sachen und auch durch AuswechselungGeldes Schaden verursachen, so hält man für zweckmäßig, sie aus dem Land zu schaffen, t". (S-"'Luggarus.) x. (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) I». Uri trägt abermals ans Vermehrung desam Latifer Behufs der Erhaltung der Straßen an. Jedes Ort soll auf erste allgemeine Zusanunenk»'»