October 1619.
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S«.
Conferenz der VII katholischen Orte.
Lueern. 1K1S, 17. bis IS.Oetober.
Staatsarchiv Lucer». Absch. <Iv an»» !SW. Bd. Xli. kol. los. LanvcSarchiv Nidwalde».
Gesandte: Luccrn. Llldivig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthallptmani,; Jakob Soiincnberg,Ritter, Alt-Schilltheiß und Pannerherr; Walther Aiuryhu, Ritter, Stadtvenuer; Lcvdegar Pfvffer, Paiiner-Heinrich Cloos, Ritter, Venner, alle des Raths. Nri. Einaiiuel Veßlcr, Ritter, Landammaun iuidPannerherr; Johanii Konrad vvu Beroldüigen, Ritter, Alt-Landanuuaiiu. Schwhz. Jost Schiltcr, Laild-^uinann; Christoph Schorno, Statthalter. Nutcrwaldeu. Anton Von Zubeu, Landainnianu; NiarguardJmfeld, Alt-Laiidanunaiin und Pannerherr, von Obwalden; Crispiilus Zelger, Laudanunann, vvii Nidwaldeii.^ug. Kaspar Brandenberg; sJvhanues?s Andernlatt, Scckelineister, beide des Raths. Freiburg. Niklausbon Diesbach, Schlllthciß; Jakob Vögeli; Heinrich Lambergcr, Alt-Burgernieister; sHciils^ Reiff, Bürger-meister, alle des Raths. Svlvthurn. Johanii von Noll, Seckelmeister.
Dieser Tag wurde zur Berathuug des schweren Streites zwischen Bern und Freiburg wegen der inZMei Gemeinden der Vogtei Tscherliz von Bern vorgenommenen Abstimmung über die Religion gehalten.
A» Freiburg verdankt den Beistand, der ihm in dem Streit mit Bern bisher zu Theil geworden istMid bittet, daß man dabei beharre und die Rädelsführer bestrafe, die katholischen Priester wieder einsetzeund die Vogteien theile; zugleich widerlegt es das von Bern in die Orte geschickte Manifest. Daraufwerden die Erklärungsschreiben des französischen Ambassadors im Namen des Königs und des Herzogs vonSavohen wegen der begehrten Hülfe abgelesen. Weil Bern trotz dem Nechtsbvte die katholische Religion inHerrschaft Tscherliz abgeschafft hat, so wird für nothwcndig erachtet, daß Alles wieder in den altenStand gebracht, die Rädelsführer bestraft und alsdann das eidgenössische Recht zwischen Bern und Freiburg^braucht oder aber die vou Freiburg schon mehrmals begehrte Theilung ins Werk gesetzt werde. Sollte^'u das Recht abschlagen, so wird man sich entschließen müssen, wie man die Sache an die Hand nehmenMvlle. Es wird auch thunlich sein, die Gelegeilheit des dnrchziehenden Volkes zu benutzen, da dasselbe, obwohl'Mch mehr Kriegsvolk im Mailändischen stehe, doch vorerst bei einem allfälligen Angriff nicht wohl entbehrtwerden könne. Was die ausgeschriebene allgemeine Tagsatzung betrifft, so läßt man es, obgleich mau siell^'ne acht Tage früher gehabt hätte, auf den Rath Casati's bei dem Ausschreiben bewenden. Dieser wirdDuckst, das Kriegsvolk sofort an den Grenzen der Eidgenossenschaft aufzuhalten. Man wird zuerst ver-Mhmen müssen, wie die übrigen unkatholischen Orte gesinnt seien, ob sie Bern „Glimpf und Gestand" gebenvollem Sollten alle Verhandlungen fruchtlos bleibeil und die übrigen Städte Bern nicht abmahnen, so»lau keinen Aufschub mehr gestatten, sondern die Sache vor die höchsteil Gewalten bringen und be-^chschlagen, ob man dergestalt weiter neben einander sitzen könne. Um sich noch besser mit einander zu^rei,ibaren, desgleichen um zu beratheu, wie man sich zur Gegenwehr oder zum Augriff abtheilen wolle,Men die Gesandten einen Tag früher, den 2. November, zu Badeil ankommeil. I». Mit Bedauern ver-»lau den leidigeil Zustand in den Bünden und weiß der Zeit kein andkrcs Mittel, als daß die beidenEilige sich vergleicheil und die Sache an die Hand nehmen, wie man dieß auch bereits dem Ambassador Mirou"^gedeutet hät. Dem Landvogt zu Sargaus läßt man wieder schreiben, er solle gutes Aufsehen haben,