Juli 1618,
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SS.
Verhandlungen der Abgesandten der VII katholischen Orte in das Wallis.Sitten. I«1!t, 5. bis IS. Juli I«t!t.
LnndcSarchi Tchw!>z. KantiinSarchiv Tolotftiir». Vcsondcvc Abscheide mit verschiedenen bennchbarten Orten, Band !>i,
Gesandte: Luceru. Walther Ainrhhn, Ritter, des ckiaths und Stadtfähurich. Schlvhz. Heinrichbeding, Ritter und Pannerherr, Freiburg. Peter Falk, des Raths. Svlothurn. sHa»s?j Gibclin, Landvvgt,Raths »nid Geineinniann,
n. Nachdeiu die Gesandten beim Bischöfe eine Audienz erhalten und denselben nebst dem Abgeordneten^ Domcapitels und den Landshauptmann Kalbermatter, den Vertreter der Landschaft Wallis, begrüßt,wegen der bevorstehenden Beschwörung des Bundes mit den III Bünden ihre Instruction eröffnet und diebetreffenden Artikel ans den Bttndesbriefen verlesen haben, wird auf den 10. Juli ein gemeiner Landrathbon allen sieben Zehnden ausgeschrieben. Da bemerkt wird, daß zwischen den: Bischof und dem Lands-bauptmann etwas heimlicher Widerwillen sein möchte, wird Amrhhn beauftragt, mit Letzter»! sich vertrau-zu unterreden und von ihm die Mittel zu erfahren, wie man am besten den Zweck erreichen könnte,^albermatter erbietet sich zu jeglichem Dienste, glaubt aber, daß man schon längst zu der Sache hätte thunsollen. I». Nachdem der Rath der sieben Zehnden sich versammelt hat, bescheiden die Gesandten der sieben^te denselben nach alter Uebung auf das Schloß des Bischofs. Ihr Begehren wird dreimal nach einanderabgeschlagen, da das Geschäft weder den Bischof noch das Domstift, sondern die sieben Zehnden allein an-lb'he. Die Gesandten sehen sich demnach genöthigt, in einem Stadthaus zu erscheinen. Hier eröffnen sienach eidgenössischen Begrüßung ihre das Bündniß mit den III Bünden betreffende Instruction. sSieheEbschied 15 Anm. und Absch. 18 Anm.j Nach Verfluß einer längern Zeit wird ihnen endlich eine Antwort inabschlägigem Sinne gegeben und dieselbe dadurch motiviert, daß die Walliser ebenso freie Leute seien, als diebeo sieben katholischen Orte und die Befugniß hätten, Bündnisse zu schließen, und auch schon solche geschlossenHütten, wie diese. Uebrigens hätten sie von dem Vorbehalt nichts gewußt; denn niemals habe man ihnen bei der^'Neuerung des Bundes mit den katholischen Orten diesen Artikel geoffenbart, und wenn sie schuldig seien,bon ersten Bund zu halten, so sei man umgekehrt auch schuldig, ihnen den siebenten Theil des Eschenthalswiederum einzuräumen. Die Gesandten der sieben katholischen Orte dringen darauf, daß der klare Buchstabezu Gott beschworenen Bündnisse, des ersten und der nachfolgenden, aufrecht erhalten »verde. Dem vor^htzehn Jahren geschlossenen Bündniß hätten sich die katholischen Orte widersetzt, hätten aber zuletzt nach-iwgcben, da mau sie versicherte, daß, »venu fünfzehn Jahre verflossen sein würden, dasselbe nicht mehr er-neuert würde. Alan fordert sie auf, mit dem übrigen Klagpunkt entweder vor sie, die Gesandten, oder vorbw Orte zu treten. Daß aber jener Bund mit den Bündneru neben den von den katholischen Orten mit Wallisiwschlossenen Bünden nicht bestehen könne, gehe klar aus der ersten Bestimmung hervor, daß, wenn die Walli-unter einander in Streit gerathen, die Bündner den Span gütlich oder rechtlich entscheiden sollen, welcherEntscheidung die Walliser Folge zu leisten hätten; ferner daß die Walliser einen Obmann aus den Bündneru zunehmen haben, was alles nach den Bünden der katholischen Orte mit Wallis nicht statthaben könne; zudemin dieser Bund zuwider uraltem katholischem Gebrauch mit Ausschluß der lieben Heiligen nur zu Gott be-hwvren worden. Auf die von den Gesandten der katholischen Orte an die Abgeordneten von Wallis gerich-^ Aufforderung, den Inhalt der verschiedenen Bündnisse genau zu prüfen, erklären Letztere am folgenden^ngc, daß sie bei ihrem früher gefaßten Beschlüsse bleiben und alles daran setzen »vollen; zugleich lassen die