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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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Jahreszahl trägt und mit dem Abschied MO vom 0. Juni 1039 identisch ist, jener von1033 also vollständig zu cassieren ist. Die Folge davon war, daß in dein AbschnitteHerrschaftsangelegenheiten" einige die Freien Acmter betreffende Artikel ausfallen mußten.

Wir können unser Vorwort nicht schließen, ohne den Herren Vorstehern der ver-schiedenen Archive die dankbare Anerkennung ihrer zuvorkommenden Bereitwilligkeit undUnterstützung auszudrücken, deren wir uns bei Bearbeitung dieses Bandes zu erfreuengehabt haben, und namentlich dem Director des Abschiedewerkes, den: eidgenössischenHerrn Archivar I. Kaiser, welcher außer anderer freundlicher Beihülfe auch eine Revisionder Druckbogen besorgte. Nicht weniger sind wir dem eidgenössischen Consul in Vendig,Herrn V. Ceresole zu Dank verpflichtet, der unsere Arbeit durch Copicen von werthvvllenActenstücken aus den Archiven daselbst bereichert hat.

D. A. F.

Basel, im October 1874.