October IK17. 1305
Melchior Schreiber, Statthalter; Christof Schorns, alt-Statthalter. Unterwalden. Johann Wirz, Land-ammann; Peter Jmfeld, alt-Landamn.ann, von Obwalden; Melchior Wilderich. Landammann, von Nidwalden.Zug. Martin Uttinger, des Raths.
Obwalden hat den Zusammentritt gegenwärtiger Confcrenz verlangt wegen eines im Wallis gelegtenArrestes. Nach Anhörung eines Berichtes Unterwaldens über den Sachverhalt, sowie seiner Rechtfertigungüber die in der Antwort aus Wallis angezogenen Dinge, ferner eines Berichtes des Ambassadors Casati, wiedie Sachen zwischen Maylaud und den Bundesgenossen im Wallis gegenwärtig stehen, nach Ablesung fernerdes Bundesbriefs mit Wallis, wird, entgegen de», Antrage Unterwaldens. seinen Angehörigen einen Gegen-arrest ans das Gut der bei ihm wohnenden Walliser zu erlauben, beschlossen, noch einmal den mildern Wegzu versuchen und Wallis durch ein Schreiben oder durch Gesandte in aller Freundlichkeit um Aufhebung deSArrests und Öffnung der Straße zu ersuchen, Unterwalden die Wahl überlassend, ob die Sache schriftlich odermündlich verhandelt werden soll, und in lezterm Falle die Gesandten zu bezeichnen. Auch soll Herr Alfonso(Casati) um seine Unterstüzung angesucht werden, damit dem Zehnten GombS erlaubt werde, die Märkte imMayländischen zu besuchen, weil man das für das beste Mittel hält, von Wallis Willfährigkeit zu erlangen.K. Der spanische Ambassador berichtet, wie bei den protestirenden Fürsten und Ständen neuerdings Kriegsvolkgeworben werde, das sich unterstehe, auf ungewöhnlichen Wegen durch die Eidgenossenschaft und ihre Bogteien,besonders Sargans, der Herrschaft Venedig zuzuziehen, ferner, daß einige Amtleute im Sarganserland Haupt-mannsstellen von dieser Herrschaft angenommen haben und in der Eidgenossenschaft Knechte werben, was nichtnur der katholischen Religion und dem Haus Österreich zum Nachtheil gereiche, sondern auch wider die Erb-einung und die erlassenen'Verbote sei; er begehrt, daß man für Abschaffung dieses Durchzugs das Entsprechendeanordne und dem Prälaten von Pfäfers erlaube, in seiner Jurisdiction auf Kosten des Königs dießfalls dasNöthige vorzukehren, und daß man die ungehorsamen Unterthanen gebührend zur Straf- ziehe. Wird wegenMangel an Instruction »ä in.truonäum genommen, e. (S. u. Engelberg). ,1. (S. u. Luggarus). v. Fol-gende Städte und Länder sind des Prestens wegen vom Herzogthum Mayland verbanditet, webhalb manNiemand aus denselben durch die Orte passiren lassen soll, nämlich die Stadt Amsterdam und ganz Holland,die Stadt Nssel und die ganze Provinz Flandern, die Städte Aachen und Cleve, Kempterland und ganz Brabant,die Städte Bergen und Valencicnnc und ganz Hennegau, die Stadt Wesel und das Land Jülich, und Wienm Österreich t. Dem Pater Provincial der Kapuziner werden Fürschreiben an den Papst bewilligt, damit°r die Angelegenheit der Erhebung des seligen Bruders Klans betreibe oder wenigstens um die Bewilligung,bei dessen Grab Messe zu lesen, anhalte.
Man ich- auch in d-n Abschnitt.» H-rrschasts- und Schirm°rt-°ng-l-gcnh.it-n-Landvogtei Luggarus. >. Art. 324. Toll-gium zu AScona.
Tchirmvogtei Eugelberg. « ^t. 267.