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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1617.

»35.

1617, Juni.

KcmtonSarchiv Baselstadt.

Gesandte: Nicht genannt.

Da es den wohllöblichcn unirten evangelischen Kurfürsten nnd Ständen des heil. Reichs deutscher Nationbeliebt hat, durch das Mittel des Herrn Markgrafen von Baden und Meister nnd Rath der Stadt StraßburgAbgeordnete, nämlich die Herren Johann Reinhard Moßbach von Lindenfels, Rath und Obervogt zu Pforz-heim, Johann Friederich Jüngler, der Rechte Licentiat, Franz Rudolf Jugold, des Geheimen Raths, die Drei-zehen genannt, und Johann Friederich Schmid, der Rechte Doctor, an Zürich und Bern abzuordnen in derAbsicht, eine engere Correspondenz und Hülfsbündniß zu vereinbaren, haben genannte beide Städte nach An-hörung dieser Abgeordneten nicht ermangeln wollen, die Sache ihrer Wichtigkeit nach auf einer Konferenz inBeisein der Städte Basel und Schaffhansen vorzunehmen und zu besprechen. Nachdem nun gemeldete beideStädte auf solche gepflogene Konferenz und gemeine Unterredung sich vorab nochmals der Antwort erinnert,welche man in gleicher Sache schon 1610 und 1613 auf damalige Werbung hin gegeben, und sodann in Be-trachtung gezogen haben, wie sie, die beiden Städte, sich seither anderwärts in hülfliche Vündniß und Vereinungeingelassen haben, was nicht weniger der Union als den beiden Städten zu Gutem gereichen werde, ferner inErwägung, daß durch den Beitritt zur Union der Friede in der Eidgenossenschaft gestört würde, haben sie denAbgesandten die Erklärung abgegeben: Gleichwie sie sich bisher jederzeit gegen gemeine evangelische Neligions-genossen aller guten Correspondenz, Freundschaft und Vertraulichkeit beflissen und an allein dem, was zu Er-haltung und Beförderung der christlichen evangelischen Lehre und Wahrheit nnd deren Bekenner Ruhe, Friedenund Sicherheit gereichen möge, nichts haben erWinden lassen, so seien sie auch jezt noch Willens und aufrichtigenGemüths, gegen den genannten Kurfürsten und Ständen und derselben wohlgemeltem evangelischem Unionswesenvermöge obangedeuteter voriger Erklärungen alle gute Correspondenz, Vertraulichkeit und aufrichtige Freund-schaft mit getreuem Aufsehen, Warneu und Wenden in jedcrwcilen vorfallenden Sachen mit Gottes Hülfeferner zu halten und zu erzeigen, in der Hoffnung Hinwider, daß man sich dessen gleichermaßen auch zu denunirten Fürsten und Städten versehen dürfe und daß sie diese Erklärung, obschon sie thätliche Hülfe ausschließe,in Gutem aufnehmen werden.Darumbe ist dieser schyn Inn Abscheidts- vnd Recesseswyß vnder beiderStetten Zürich vnd Bern Eeren Jnsigeln verfertiget vnd ehreugedachten Herren Markgräfischcn vnd Straß-burgischeu Subdelegirten vnd Gesandten zugestellt worden".

Dieses im Basler Abschiedeband 1617 und 1618 enthaltene Actenstiik trägt auf der Rllkseite die Überschrift:Adscheid!über den Markgrefischen Badischen vnd Straftburgischen Snbdelegierten Herren Werbung die Union betreffend, im JunioAnno 1617." Ein anderes Datum trägt das Actenstiik nicht.