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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1250 Juni 1010.

Obwohl nun die V katholischen Orte, als Verbündete Spaniens, ihre Einwilligung zum Durchpaß bereitsgegeben haben, so tragen doch die übrigen Orte Bedenken dagegen, da aus solchen Durchzügen leicht Gefahrfür das Vaterland entstehen möchte und sie für den Dnrchpaß durch die ennetbirgischeu Herrschaften, als undregierende, doch auch begrüßt werden müßten. Hierauf eröffnet der spanische Ambassador Casale in der SessionDer Gubernator von Moyland habe, um den gegenwärtigen Unruhen in Italien zu begegnen und dem tür-kischen Kriegsheer Widerstand zu leisten, nöthig gefunden, seine Truppen zu verstärken, und begehre nun de»Paß für die unter Graf Karl Ludwig von Sulz stehenden 4000 Mann zu Ergänzung des Madruzzischc»Regiments; das Volk sei schon zum Anzug gerüstet und warte nur auf Befehl; es werde übrigens dafür ge-sorgt, daß Alles in guter Ordnung vor sich gehe und daß allfällige Beschädigungen vergütet werden. — Da n»»das savoyische Schreiben und Casales Vortrag einander widersprechen, indem lezterer angibt, daß der Aufbruchnur zum Schuze des Herzogthums und wider die türkische Armee bestimmt sei, man daher nicht weiß, welchesmehr zu glauben ist, das Kriegsvolk auch bereits größtentheils durchgezogen ist, so kann man doch diese»Durchzug nicht stillschweigend vor sich gehen lassen. Nach Berathung darüber, wie mau sich in Zukunft der-gleichen Durchzüge halber verhalten wolle, wird folgender Vorschlag ml ratiüenmwm genommen: Wenn der eineoder andere Fürst oder Herr den Durchpaß begehren will, sei es aus Italien nach Deutschland oder ansDeutschland nach Italien, so soll hierzu ein gemeiu-örtischer Tag ausgeschrieben werden, wo dann der Am-bassador, welcher den Paß begehrt, in gemeiner Versammlung vorbringen solle, warum und gegen wen esgeschehe; findet man dann, daß es der Eidgenossenschaft unnachtheilig und nicht gegen ihre Ehre sei, so magman den Paß nach Gestalt der Sache erlauben oder nicht, findet man aber das Gegentheil und daß der Kriegauf christliche Fürsten deute, so wäre alsdann besser, sich zu interponiren und auf friedliche Mittel zu denke»,statt Stroh zum Feuer zu tragen. «I. Luceru ersucht die VII katholischen Orte um Fenster mit ihren Ehren-Wappen in das neue Wirthshaus bei U. L. Frau zu Wcrthenstein, Zug um solche in das Nathhaus zu Mel-zingen. Beide Gesuche werden in den Abschied genommen, v. Auf leztcr Tagsaznng im Mai war grnndsäzlichbeschlossen worden, eine Gesandtschaft an den König von Frankreich abzuordnen, theils um ihm zu seinerMajorennität, zum Antritt der Regierung, zur Vermählung und zum abgeschlossenen Frieden zu gratnlirc»,theils um ihm die Beschwerden über Verschiebung der Zahlungen und über die von den Tresoriers vorge-nommenen Neuerungen des Geldes wegen vorzutragen; damals war man aber über die Zahl der Gesandte»noch nicht einig geworden. Da auch jezt wieder verschiedene Anträge fallen, indem einige Orte für zwei,andere für vier, wieder andere für je einen Gesandten von jedem Ort stimmen, und nachdem das Gute oderNachtheilige aller Vorschläge allseitig geprüft worden ist und man sich nicht vereinbaren kann, wird die Sachezum Entscheid der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Acht Tage nach dem Schluß der Jahrrcchntt»gsoll jedes Ort seine Meinung darüber nach Zürich schiken, welches dann die Stimmen zusammen tragen n»bdas Resultat den übrigen Orten mittheilen wird. — Ein erst am 9. Juli eingegangenes Schreiben des fra»-zösischen Ambassadors de Castillc (aus Paris vom 22. Juni), worin er meldet, daß der König ihn zur Di-rektion der Finanzen berufen habe, für die in der Eidgenossenschaft genossene Ehre und Freundschaft dankt,wegen des zerrütteten Znstandes Frankreichs von einer Gesandtschaft abräth, indem die Sache sich füglichec'durch ein Beglükwünschnngsschreiben abthun lasse, sich übrigens ans den Fall, daß man zwei oder drei Gesandteabordnen wollte, anerbietet, denselben alle mögliche Assistenz zu thun, wird jedem Ort abschriftlich in de»Abschied gegeben. I'. Zwischen der Stadt und dem äußern Amt Zug waltet ein Anstand. Die Stadt nämlich