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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1126
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112k Juni 1013.

Diese Tagsaznng ist ans Begehren des Königs von Frankreich und seiner Frau Mutter, der Regent!",znsainmenberufen worden. Nun eröffnet der Ainbassador von Castille, nach Überreichung zweier Credenzschreibe"des Königs und der Negentin, es könne Niemanden verborgen sein, wie jüngst der Herzog von SavoyenVersehens einen Krieg gegen das Haus Mantua angefangen, einen Einfall in die Markgrafschaft Monstersunternommen, und Städte, Kirchen, Leute und Gut verwüstet habe, und zwar während des Friedens, oh>^rechtmäßige Ansprache, ohne Absage und in einem Zeitpunkt, da über eine Heirath zwischen Mantua und S"'voyen unterhandelt wurde. Der König von Frankreich habe nun zwei Gründe, einem solchen Unterfangtentgegen zu treten: einerseits habe Frankreich von jeher bedrängte Fürsten in seinen Schnz und Schirm g^'nominell, wie denn die Geschichte viele Beispiele davon aufweise und in jüngster Zeit wieder im jülich'schtErbfolgekriege und im Streit zwischen Savoyen und Bern geschehen sei, andererseits sei es ein Gebot dtNatur, seine Blutsverwandten zu vertheidigen, daher der König nicht unterlassen dürfe, die seinem Blut widtfahrene Schmach zu rächen. Derselbe sei entschlossen, nach dem Beispiel seiner Vorfahren, besonders st!"^Vaters, die Gerechtigkeit zu erhalten und der Christenheit die Ruhe zurükzugeben, wohl wissend, wie sehr ^Eidgenossen dieser Gerechtigkeit hold seien, für welche sie stets gestritten; dcßhalb begehre er von ihnen kr^der Bundespflichten einen Aufbruch von 0000 bis 8000 Mann, um dieselben inner- n»d außerhalb se>"^Königreichs, im vorliegenden Falle wider den Herzog von Savoyen zu verwenden, die Gerechtigkeit zu ha»^haben und den Fürsten von Mantua, seinen nächsten Blutsverwandten, bei seinem Besizthum zu erhaltennicht zuzulassen, daß etwa ein anderer Fürst diese Gelegenheit, „wellichcs offt die großen Herren nit wenigemit vnmeßigem gwalt über Ihre Benachbarthcn fürzcnemen, alß die grechtigkheit selbs bewegen thut", ^anderweitige Pläne benüze; zwar wäre Frankreich für sich allein mehr als stark genug, diese Gewaltthat Z"verhindern, allein die Eidgenossen haben schon so viele Proben ihrer Beständigkeit und Zuneigung zu Franksgegeben, daß der König glaubte, ihrer Treue und Tapferkeit unrecht zu thun, wenn er sie nicht an diesesguten Werke theilnehmen ließe. Demnach bitte er im Namen des Königs und der Negentin, den Aufbr"rund und ohne Bedingung zu bewilligen. — Bei der Berathung darüber erklärt Zürich, den Aufbruch,es nicht im französischen Bündniß stehe, bewilligen zu wollen, wenn die verbündeten Orte ihren Consens a"dazu geben. Bern findet, daß dieser Aufbruch gemäß Bündniß und rechtmäßig begehrt werde, König H"'""aber habe ihm einen Beibrief zugestellt, vermöge welchem es, wenn der Religion wegen Zwietracht imland entstünde, Gewalt habe, sein Volk wieder heimzumahnen. Lucern äußert, es habe aus die Knude, "sein Bürger, Oberst Amrhyn, und dessen Mithauptlcute sich außerhalb des savvyischen Gebiets haben gebrauchtlassen, den wiederholten ernsten Befehl an dieselben ergehen lassen, wieder abzuziehen, welchem Befehlgeleistet worden; es werde sich von den andern Orten nicht söndern und gemäß Bündniß den Aufbruchwilligen. Uri stimmt unter der Bedingung zu dem Aufbruch, daß die savvyischen Erblande vorbehalten " ^seine Mannschaft nicht verbunden sein solle in dieselben zu ziehen. Schwyz will den Aufbruch bewilligen, ^er nur zu Handhabung der Gerechtigkeit und zum Schuze von Blutsverwandten begehrt werde, macht aden ausdrüklichen Vorbehalt, daß man den Herzog in den im Bündniß begriffenen Landen nicht antaste "beleidige. Obwaldcn gibt seine Zustimmung unter der Bedingung, daß sein Volk nicht wider die Erbt"des Herzogs gebraucht werde. Nidwaldcn stimmt wie Uri und Obwalden. Zug bewilligt ebenfalls denbrnch, weil der König als Haupt der Christenheit denselben gemäß Bündniß, zur Defensiv» seiner Bluts"wandten und besonders zu Wiedererobernng des Hcrzogthums Mantua begehre, aber unter der Beding