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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1613.

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selben in 3 Regimenter abgetheilt, um sie, weuu der Feind au mehrern Orten einbrechen sollte, nach Gestaltder Sache gebrauchen zu können; außerdem habe es im Sinne, noch 4 Fähnchen von 1200 Mann aufzurüsten,damit etwa einen Paß zum Schirm des Landes zu verlegen; bereits habe es sich auch mit Proviant undMunition zur Nothdurft versehen und sei im Begriffe, noch weitere Vorräthe anzulegen; den Markgrafen zuBaden wolle es um 300 Pferde ansprechen und hoffe es auf 400 Pferde zu bringen; mit diesem Kriegsvolk^lraue es sich, den Feind wohl abhalten zu können; da übrigens nöthig sei, auch die Gesinnungen Frankreichshierüber zu erfahren, habe es sich entschlossen, Gesandte an den König abzuordnen, um ihn unter Darlegungdes Sachverhalts um Aufsehen zu bitten und um eine Erklärung, wessen es sich zu ihm zu versehen hätte, im^all seine wälschen Lande, die ebenfalls in der Protection und in der Vereinung seien, von Savoyen ange-^stet würden, und um ihn um Erlegung der ausstehenden Friedgelder und der baar geliehenen Summen""Zusprechen, dieweil es einen schweren Krieg zu besorgen habe; vor allen Dingen aber habe es vor einigenein Nathsmitglied an den Ambassador nach Solothnrn gcschikt, der sich ganz freundlich und gutwillig^Zeigt und geineldet habe, daß er nach der lezten Tagsaznng zu Baden über den Verlauf und den Standd^ses Handels nach Hofe berichtet, worauf der König allsobald seinen Ambassador in Turin angewiesen habe,""l dem Herzog zu reden, daß er keine Feindseligkeiten gegen seine Bundesgenossen vornehme, indem der^duig das nicht leiden könnte; eine Antwort sei noch nicht erfolgt; ferner habe der König ein Mandat erlassen""d allen seinen Uuterthancn, Edel» und Unedel«, bei Verwirknng von Leib und Gut verboten, in savoyischeDienste zu treten, und dem Gubcrnator des Herzogthums Burgund befohlen, aus die Dinge Acht zu haben,^ gerüstet zu halten und, wenn er mit Kriegsvolk nicht genügend versehen wäre, es eiligst nach Hos zuRichten; wen» nun Bern dessen ungeachtet eine Gesandtschaft an den König abordnen wolle, habe er, derU'bassador, nichts dagegen, halte es aber einstweilen für nnnöthig, da es dasselbe durch ein Schreiben aus-^"hlen könne, das er besorgen wolle; wenn er übrigens auch nicht glaube, daß Savoyen offene Gewalt an-wenden werde, so thne Bern doch recht, auf der Hut zu sein. Diesem Rath des Ambassadors Folge gebend,""be eZ ^ Oberst von Dießbach mit einem Schreiben au den König nach Solothurn geschikt und den Am-"ssador nochmals bitten lassen, fernerhin sein Bestes zu thun. Bern habe nun nicht unterlassen wollen, den^""zen Sachverhalt den drei Städten im Vertrauen mitzuthcilen und sie zu bitten, in ihrer alten eidgenös-, He» Gesinnung gegen es zu verharren und es im Fall der Roth nicht zu verlassen. Die Gesandten der^ Städte billigen vollkommen die getroffenen Maßregeln, verdanken deren vertrauliche Mittheilung und er-"rei, Namens ihrer Herren und Obern einmüthig, daß sie, wenn die bcruischen wälschen Lande angegriffen>üde, Nen, auf seine Mahnung hülfreich beistehen und Leib und Gnt zu ihm sezen werden, wie es redlichen' ' und Religionsgcnossen zukomme, da sie überzeugt seien, Bern werde nicht leichtfertig mit seinem Kriegs-° ^ aufbrechen, damit es nicht als Anfänger beschuldigt werden könne. Die Gesandten Berns danken für diesegliche" Erklärung.

^ Nun wird im Beisein der Gesandten Berns zur Berathung des Hanpthandels geschritten, wie nämlichVerhütung von Blutvergießen und Schädigung von Land und Leuten der seit vielen Iahren zwischen Bern^ Herzog obwaltende Streithandel durch einen billigen Frieden vereinbart und gute Freundschaft undNachbarschaft zwischen ihnen hergestellt, und auf welche Weise eine solche Friedhandlnng außerhalb des im1564 über die Landschaft Waadt aufgerichteten Vertrages veranlasset werden könnte, da Bern weder'ch noch rechtlich über diesen Vertrag sich einlassen will. Nach verschiedenen Vorschlägen hat man sich endlich