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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1612.

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^Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Znrlanben, Statthalter. Freibnrg. Heinrich Lamberger,^^gernieister und des Raths. Solothurn. (Entschuldigt). Appenzell J.-Rh. Ulrich Näff, Land-^»nnann.

tt,. Hanptveranlassnng zur Ausschreibung gegenwärtigen Tages sind die jüngst zu Constanz beschlossenen^ynodalstatuten, die den Freiheiten der Eidgenossen Abbruch thnn. Aus den Instructionen ergibt sich nun,kein Ort gesonnen ist,sich diser pnnctcn gegen Herren Bischoffen zu begeben, noch by dem wenigsten^Massen, sonder durch ein ernstlich schryben mitt ynfüruug aller nottwendigen bedrucken vnd gründen die-sigen strax abschlahen vnd widersprechen". Eine Copie dieses Schreibens soll beförderlich jedem Ort zuge-Mt werden, ebenso die vom Bischof einlangende Antwort; je nachdem diese ausfällt, soll man weiter überSache räthig werden. I». Bezüglich der Bestencrung der Klöster und Gotteshäuser zu einem Vorrath für^erlcmdsnöthen lind andere Zufälle und für arme Klöster, wie schon früher angezogen worden ist, soll man^ Sache nachsezen und den Nuntius um Auswirkung der päpstlichen Einwilligung ersuchen und dannfort-rücken", wie jeder Gesandte zu referiren weiß. Wegen der weltlichen Amtleute der Klöster soll man das^denken walten lassen, v. Auf einen Bericht der Schwyzer Gesandten über das klägliche Anliegen des^thias Finninger und Mithaften, welche Schwyz in seinen Schirm aufgenommen hat, wird Schwyz gerathen,selben angedeuteter Maßen beholfen zu sein, unter Zusicherung jeglichen Beistandes. «I. Bezüglich desbans niit Bern wegen der Landschaft Waadt stellt der savoyische Ambassador das Ansuchen, die katholischen"k möchten Zürich ersuchen, daß es in gemeinem Namen Bern zur Abfertigung bevollmächtigter Gesandten^ de» auf October angesezten Tag auffordere, ebenso Basel zu einem klaren Entschluß über das GeschäftConducta der Kaufmannsgüter. «. (S. u. Bellenz :c.). I (S. u. Thurgau). zx. Ans der lezten")rreclMg z Baden war ein Anstand zwischen der Stadt Zug und dem äußern Amt über Beschiknng derAlchen Jahrrechnung zu Tag getreten, indem die Gesandten der äußern Gemeinden sich beschwerten, daß diesi/^ Gesandte geschikt habe. Leztere entschuldigt sich, daß ihre Gesandten mit den Jahrrechnungssachen/d nicht befaßt haben, daß sie sich aber füt befugt halte, in andern, z. B. Vaterlands-, Religions- und Für-^ mcheu ih^ Gesandten bcisizen zu lassen und daß die äußern Gemeinden darüber sich zu beschweren keinen""d haben, weil es ohne deren Kosten oder Abbruch geschehe. Sie werden angewiesen, sich freundlich mit^ ""der zu vereinbaren. I» u. I (S. u. Thurgau). Ii.. Jedes Ort soll seinen Theil an den Kosten derach Ensisheiin möglichst bald entrichten, da es auf leztcr Jahrrechnung nicht geschehen ist. Den'öug wegx Kosten für die Sendungen nach Wallis und nach Piemont nehmen Uri, Schwyz und Unter-i dx Abschied. I. Über das Anbringen betreffs des Bündnisses, das die IV evangelischen Städtes»it protestirenden deutschen Fürsten von Rötteln (Baden), Brandenburg und Hessen abzuschließen vorhaben,^ leder Gesandte an seine Obrigkeit berichten. Und da man vermeint, daß Basel und Schaffhausen kraft^ ^ Bundes mit gemeinen Eidgenossen dazu nicht befugt seien, soll jedes Ort seine Stimme über den An-dieselben davon abzumahnen, mit Beförderung nach Lucern schiken. >»,. Sekelmeister Jmfeld soll ans^hlbekannten Gründen die von Hasle warnen, Jemanden auf den Bellenzermarkt zu schiken. i». Lucern,^ ""d Schwyz sollen a-nf den jungen Jakob Kaiser von Hergiswyl fahnden und ihn auf Betreten seiner^istejt ausliefern. «. Sowohl das Mosten, als das Ausschenken, Verkaufen und Kaufen von Most sollen^holischen Orte bei hoher Buße verbieten. >». Die V katholischen Orte finden, es soll kein Ort^flüchtigen Personen Unterschlanf oder Aufenthalt geben, vielmehr sie ans Begehren und gegen einen

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