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April 1K10.
». Abgesandte der Stadt Straßburg haben vor einigen Tagen in Zürich und Bern umständlich berichtet/)daß die evangelischen Kurfürsten, Fürsten, Stände und Städte im deutschen Reich zu ihrem Schuze eineund Vereinbarung mit einander abgeschlossen haben, wovon sie aus wohlmeinender Affection Zürich undMittheilung machen werden, damit bei diesen gefährlichen Läufen die evangelischen Städte der Eidgenosse»?^auf alle begebenden Fälle mit ihnen gutes Einverständniß halten. Zürich hat sodann diese Conferenz auG'schrieben, damit die evangelischen Städte einander ihre Ansichten hierüber mittheilen, auf daß, wenn die ang^deutete Gesandtschaft der hierzu deputirten Fürsten und Herren mit einein gleichen Begehren anlangen würde,man alsdann mit mehr Bedacht darüber sich zu rcsolviren weiß. Nach Abhörung des in Schrift gestelltVortrags der Gesandten Straßburgs und in Würdigung dieser eben wcitaussehenden Handlung wird ver^'redet: Wenn die in Aussicht gestellte Botschaft, welche mit einer schriftlichen Antwort durch die Stadt Str^bürg nicht wohl abgewendet werden kann, gegen Erwarten erfolgen und, wie zu vermuthen ist, zuerst in Zü^um Bescheid anhalten sollte, so soll dieses in seinem und der drei andern Städte Namen, um diesen AVsandten weiteres Herumreisen zu ersparen, antworten, die vier evangelischen Städte seien, wie auch ihre froM>^Vorfahren in dergleichen Fällen stets gethan, geneigt, in allen vorfallenden Sachen gute CorrespondenzVertraulichkeit durch Rathen, Warnen und Abwenden von Schaden gegen sie zu erzeigen, können aber zuals aufrichtiger Vertraulichkeit, also zu einem Übereinkommen mit der Union zu thätlicher Hülfe aus hochwichtigen Gründen sich nicht einlassen, besonders weil die evangelischen Städte zu weit von den unirten Fiü'^und Ständen entfernt seien und es ihren Eidgenossen der papistischen Orte nicht wenig Bedenken bringen Usie veranlassen würde, sich in gleicher Weise auch zu verbinden und an das Haus Österreich oder Andere Z"hängen, was aber nicht nur zu innerm Zwiespalt führen, sondern auch den Unirten selbst zum Schaden gereichtmöchte, während, wenn die evangelischen Eidgenossen neutral bleiben, die andern das ebenfalls thun müss^'daneben soll ihnen auch zu verstehen gegeben werden, daß sie den König von Frankreich, dessen Freunde ^evangelischen Orte auch seien, auf ihrer Seite haben, der ihnen mit thätlicher Hülfe beistehe, und daß st^ ^Unirten, da die evangelischen Orte von diesem König gerade um Hülfe angesprochen werden, dieser Hülfe a ^theilhaftig würden. — Seinen Entschluß, ob es zu dieser Antwort stimme, soll jedes Ort beförderlich Z"mittheilen. I». Schaffhausen macht Anzug, wegen der bedenklichen Zeitumstände und um die katholischenvon einem Bündniß mit ihren Neligionsverwandten, namentlich mit dem Hause Österreich, abzuhalten, i ^es für nöthig, noch vor der ordentlichen Jahrrechnung eine gemein-eidgenössische Tagsazung abzuhalten,einander an die Bünde zu erinnern und zu ermahnen, bei gegenwärtiger Zeitlage von dergleichen ^Bündnissen fern und neutral zu bleiben; denn könnte man auch jene nicht davon abbringen, so würdedoch vielleicht wahrnehmen, was sie iin Sinne haben, und wenigstens das Mißtrauen, welches sie des Iburgischcn Vortrags wegen haben mögen, ablenken. — Wird in den Abschied genommen, damit jedes OrtStimme darüber nach Zürich schike. v» Da man des langwierigen Arresthandels der Stadt Mühlha^wegen auf den im Octobcr bei der Negierung zu Ensisheim gehaltenen Vortrag noch keinen Bescheidhat, so soll Zürich im Namen der IV Städte und Glarus', das hoffentlich nicht dagegen sein wird, besorg
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Dieser datumlose Bericht, mit der archivalischen Überschrift: „Fttrtrag der Statt Straßburg Gsanten den 5 Hi»
1610 gethan, anthreffend der dnicrtcn Churfürsten und Stenden vfgerichte Lnion", nebst der Antwort Zürichs, liegt Sta"Zürich Tr. 64, Fase. 2, Nr. 14. Derselbe Fascikel enthält noch verschiedene andere, aus diese Angelegenheit bezügliche Swaus den Jahren 1610, 1611 und 1613, meist Korrespondenzen.