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Januar 1619.
erst im December lezthin der Graf diese Herrschasten dein Erzherzog förmlich angeboten habe, daher dieser de"Abt freundlich ersuchen lasse, in den Kauf sich nicht einzulassen, bis Österreich darüber sich resolvirt h^''wenn dann dieses nicht kaufen würde, möchte es die Herrschaften dem Gotteshaus St. Gallen vor allen And"""gönnen. Nach Verdankung des vermeldeten Grußes und Anerbietens antwortet der Abt, vor ungefähr cmdest'halb Jahren habe ihm der gräflich sulzische Landvogt im Klettgau allerdings diese Herrschaften zum KaUangeboten; auf eine ähnliche Einsprache aber der österreichischen Regierung zu Innsbruck vom 19. März U'habe er nicht unterlassen, dem Landvogt das vorzuhalten mit der ausdrüklichen Erklärung, daß er sich inKaufcontract nicht einlassen könne, bevor nicht Österreich sich ausdrüklich resolvirt habe; auf einen wie^holten Antrag des Landvogts am 4. December lezthin habe er sich ebenfalls nicht einlassen wollen; derbegehre nicht, dem Hause Österreich irgendwie vorzugreifen, sondern würde sich freuen, wenn dasselbe gena"^Herrschaften käuflich an sich brächte, er wünsche jedoch, daß es sich beförderlichst entschließe, damit er sich dar""richten könne. Nachdem die österreichischen Gesandten replicirt, daß der Graf von Sulz sich nie kategor'Ierklärt habe, daß diese Herrschaften ihm feil seien, bis im December des verflossenen Jahres, und daß st""mit dem Bescheid des Abts wohl begnügen, verabschieden sie sich am folgenden Mittag.
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Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. 1610, 3. Kevruar (24. Januar alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Abschi-dbd. lg?, S. I2S. — KantonSarchiv Schaffhaiiscn.
Gesandte: Zürich. Leonhard Holzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Statthalter und desBern. Albrecht Manuel, Schultheiß; Diekold von Erlach, des Raths. Basel. Hans Ulrich Sch"^des Raths. Schaffhausen. Haus Konrad Peyer, Sekclmeister; Hans Ulrich Hagenloch, beide des Äa». Wegen der immer noch unerledigten Anstände zwischen Zürich und den VII katholisch genannten ^der Landmarche zwischen der Grafschaft Kyburg und der Landgrafschaft Thurgau, der Mannschaft zu Ew ^der von der Äbtissin zu Dänikon der Religion wegen von ihren Lehen gestoßenen Lehenlente zu Andorf, ^Kirche zu Wylen und anderer Sachen halber hat sich Zürich veranlaßt gesehen, gegenwärtige Zusammen ^auszuschreiben. Nun erörtern dessen Gesandte ausführlich, wie es sich mit jedem Artikel verhält und die ^schiede vom 18. September zu Aarau und vom Octobcr 1609 zu Frauenfeld weitläufig nachweisen,merken dann weiter: Weil Zürich nach den zu Fraueufcld gepflogenen Verhandlungen sich keines Ander"sehen habe, als daß die VII Orte ihrem dortigen Versprechen gemäß willfährige Antwort geben u?erde>!,^sie aber nicht nur nicht gethan, sondern dieser und anderer Geschäfte wegen die Ausschreibung einer ^ ^eidgenössischen Tagsazung nach Baden begehrt haben, welche bereits ans den 4./14. Februar angesezt sei, i"Zürich zuvor gegenwärtige Conferenz für nöthig gehalten, um den drei andern Orten nochmals stu'" ^schwerden zu Gemüth zu führen und rund herauszusagen, daß sich die Kleinen und Großen Räthe eMsa? ^haben, von dem Besiz der Grafschaft Kyburg und der Mannschaft zu Ellikon nicht zu weichen, noch stein Recht darüber einzulassen; ebenso werde es bezüglich der Kapelle zu Wylen und der Äbtissin zudem frauenfeldischen Abschiede gemäß vorgehen, indem, wie man deutlich merken könne, denhauptsächlich daran gelegen sei, in den drei Kirchen Gachlingen, Ellikon und Andorf, in welchen seit de"