Juni 1608. 873
Zürich abgeordnet, um im Namen der V Orte auf Beseitigung dieses drohenden Übels zu dringen.>»id ^ Zürich nichts ausrichten können, so sollen sie dem Bischof von Constclnz, dem Abt von St. GallenJnncr-Rhoden durch einen eigenen Boten Mitthciluug davon machen und sie sowie die katholi-sich" warnen. Je nach dem Erfolg dieser Schritte soll man sich dann weiter berathen, wie man
Zu ^ Gefahr des Baterlandes zu Verhalten habe. Inzwischen werden zn Sicherstcllung der Pässe
des /^^^'ug^rten, Mellingen und Kaiserstuhl die angemessenen Maßregeln getroffen, auch Schwyz sollin . ^ halber das Geeignete anordnen. Die Gesandten von Freiburg nud Solothurn nehmen die Sache^ Abschied und versichern die V Orte ihres brüderlichen Beistandes, was freundlich verdankt wird.. ^"Ülich des Streithandels mit Zürich wird das jüngst an Zürich erlassene Schreiben, in welchem dieMhr des Haupthandels erörtert worden ist, wiederholt. Demnach sollen die Gesandten auf die
^«hnung zu Baden mit Vollmacht abgefertigt werden, in der Sache zu handeln und je nach der Antwortbezii ^ ^'pliciren gemäß der neuen Instruction. Die Gesandten Lncerns werden alle ans diesen HandelActenstüke mitbringen, e. Jeder Gesandte soll seinen Obern berichten, was man mit dem päpst-^ " Nuntius über Reformation des geistlichen Standes in den ennetbirgischen Herrschaften verhandelt unduuz^"^'^ erklärt hat, man werde, wenn nicht abgeholfen würde, dergleichen ärgerliche Priester
I» Jurisdiction der Eidgenossenschaft verweisen, und wie derselbe alle gute Beförderung anerboten hat.
Sinne sollen die ennetbirgischen Gesandten mit dem Bischof von Como, als Ordinarius sprechenEck I'" vermelden, daß man dergleichen Sachen nicht mehr dulden und seinem Vicarius das Gericht um^ ^^u gegenüber den Unterthancn nicht mehr gestatten werde. Diese Gesandten sollen ferner trachten,^ühin ein geistlicher Commissarins, der wie jener in Lucern bischöfliche Gewalt hätte, die Priester-zu strafen und zu reformireu, gesezt werden könnte. «I. Abgeordnete des Bischofs Wilhelm^ Berichten, daß er sich entschlossen habe, nach erlangter Confirmation das Bündniß mit den katholi-erneuern, und daß er sich zu ihnen einer gleichen Geneigtheit versehe und bitte, ihin in dem'Ucld tischen Handel hülfrciche Hand zu bieten. Worauf man ihnen nach gebührender Berdankung^illx' Begehren ml rat'oremlui» nehme, überzeugt, die Obern werden in allen Punkten guten
Hur ^^l>en, sowie auch, daß nöthig sei, denen von Biel nach Gntbefindcn der Städte Freiburg und Solo-Stäben, schließlich, daß man dem Bischof zu seiner Würde gratnlire und ihm eine lange glüklichebeii»"'"^ Dünsche. «. Ans das Gesuch der Unterthancn im Mainthal, man möchte sich beim Zinntins undhx>v> ^^üial Borromäus verwenden, daß ihnen auch zwei Pläzc im eidgenössischen Collcginm zu Maylandwill man die entsprechenden Schritte thnn. A (S. u. Luggarus). A. Die Orte, welcheÄahrx ^alliserhandels Unkosten gehabt und Vorschüsse gemacht haben, sollen ihre Rechnungen auf dies^^'uing »ach Baden bringen, ebenso die Gesandten von Lucern und Uri die Rechnungen über die Aus-Sendung in die III Blinde, damit man für deren Vergütung sorgen kann. I». Nach Anhörungk ^ ""6 Bünden znrükgekehrtcn Ehrcngesandten von Lucern und Uri über ihre Verrichtung daselbst,ih^ 'huen Hoffnung gegeben worden sei, es werde ihre Legation nicht unfruchtbar seiu, wird ihnen fürÄahr Arbeit angemessen gedankt und ihrer Auslagen halber erkannt, daß diese auf der nächsten
i»,j^ zu Baden ihnen vergütet werden sollen. Sodann wird dein Bischof auf sein Dankschreiben ge-
^che^' ^'nmdlich zugesprochen und die Befriedigung darüber ansgedrükt, daß er zu Beförderung dieserden König von Frankreich geschrieben und den Nuntins mündlich darum angesprochen habe. Dabei
110