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Conferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1608, 10- bis 12. April.
Staatsarchiv Lncertt. AUg. Abschiede II. b. — Lucerner Abschiede II. 114 d. — Acten: Verhältniß Lucerns zu den drei Ländern.
Gesandte: Lnccrn. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Jost Pfyffer, Ritter, alt-chulthcjß. Christof Kloos; Haus Helmliu; Jakob Sonnenberg, Ritter, alle des Raths. Uri. Gideonricker, Landaininann; Peter Gisler, alt-Landaunnann; Hans Konrad von Beroldingen, Statthalter. S ch w y z.
Rcdiug, Ritter, Landaininann und Pannerherr; Jost Schilter, alt-Landainniann. Unterwald cn.^uptnianu Melchior Jmfeld, Pannerherr und des Raths, von Obwaldcn; Hans Lnssi, Landaininann, vonEwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Stadtschreiber; (Hans) Zlußbannier, beide des Raths.
Diesen Tag hat Schwvz ausgeschrieben des Spanes halber zwischen Lucern und Uri und wegen andererbhafte. Da jedoch der Haupthandel im Anfang nicht vorgenommen werden kann, werden vorerst andere' te in Behandlung genommen, t». Lucern theilt mit, der französische Ainbassador habe ihm geschrieben,j>z> ^ bezüglich der Zahlung der Pensionen nicht eher schreiben werde, als bis er vernommen, was am Hofe^ber angeordnet worden sei, daß er übrigens in zwei bis drei Tagen die erforderliche Summe erwarte und^ > der Rest in Kurzem nachfolgen werde. Das wird in den Abschied genommen. Dessenungeachtet hat man^freundliche Mahnung an den Ainbassador erlassen, die Sache zu fördern; desgleichen sollen auch dieandern verbündeten Fürsten an Berichtigung der schuldigen Zahlungen erinnert werden. I» (S. u.^en). v—L. ^ „ Thurgau). K. (S. u. Rheinthal). I». Da Zürich in den gemeinen Vogteien un-^ gliche Eingriffe in Religions- und andere Sachen sich erlaubt, worüber sich nicht nur die mitregierendenr, sondern auch die in diesen Vogteien gelegenen Prälaten und Gotteshäuser zu beschweren haben, und da" bei diesem Anlasse sich erinnert, daß Zürich auf den Vortrag der Gesandten, welche man vor drei Jahrenähnlichen Sachen und wegen des Ave Maria und der Religionsbctittelnng an dasselbe geschikt habe,^ Antwort noch schuldig geblieben ist (!), so findet man nothwendig, alle diese Beschwerden in ein Concept' ^sscn und jedem Ort mitzutheilen, damit die Gesandten auf die künftige Tagsazung mit genügenden Voll-^ en abgefertiget werden. Mit Frcibnrg, Solothurn, Appenzell und dem Abt von St. Gallen soll darüberSchalls berathschlagt werden. I. Auch bezüglich der Klage des Abts von St. Gallen gegen Zürich wegendie Ehehändcl und Pfrundlehen im Thurgau, sollen die Gesandten auf künftigen Tag znr» instruirt werden. Ii, u. I. (S. u. Thurgau). i»>. Abermals geschieht Anzug des mühseligen und1 ichten Bündnergcschäfts wegen. Vorerst verwendet sich der päpstliche Legat dringend für den Bischof vonr, welcher durch die bösen Umtriebe seiner Feinde und der Unkatholischen ans seinem Vaterland und vom' huin Vertrieben worden sei, ihm beholfen zu sein, damit er wieder eingesezt werde und von dem über ihnEtlichen Strafgericht, das keine Gewalt oder Jurisdiction über ihn habe, unangefochten bleibe. Auch^ Bischof selbst bittet schriftlich um Hülfe, Deßgleichcn bittet der Landrichter im Obern Bund, Hans von^5' persönlich für sich und die andern vertriebenen katholischen Bnndner nach umständlicher Schilderung derka»"^ blnterstüzung. Nun wäre man zwar geneigt, mit entsprechenden Mitteln der Sache zu begegnen,Ab" ^cgen Abwesenheit des Bischofs dermalen nichts beschließen, wcßhalb der Handel nochmals in den^^d genommen und eine andere Tagleistnng der VIII katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen
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