Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
855
Einzelbild herunterladen
 

November 1607.

855

«YS.

Vermittkmgsconfcrenz.

Solothurn. 1KV7, 5. bis 7. Movemver.

Staatsarchiv Bern. ^reiblnfler Abschiede 1)^.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmami, Burgermeister; Hans Georg Grebel, Stadtschreiber. Bery.^cht Manuel, Schultheiß; Vincenz Dachselhofer, Sckelmeistcr; Hans Jakob von Meßbach, Oberst,^eiburg. H„„s Wild, Statthalter; Hans Python, Sekclmcister; Anton von Montenach, Stadtschreiber.Kothurn. Peter Snry, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Sckelmeistcr.

^ Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

"Breill, B„ltt. iilierh. Art. 70.

Cvnfercnz der V katholischen Orte.

Lucern. 1607, K. Wovemver.

Staatsarchiv Lncern. Acten: III Bünde. — Landesarchiv Schwyz.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schultheiß; NiklausRitter, Panuerherr; Hauptmann Wilhelm Balthasar, des Raths. Uri. Gideon Stricker, Land-'ttaiM; Walther Jmhof, Ritter, alt-Landammann. Schwyz. Jost Schilter, alt-Landammann; Christof°0w, des Raths. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Pannerhcr und des Raths, von Obwaldcn; Oberst^ussi, Ritter, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Hans Konrad Zurlanben, Stadtschreiber;°"hard Bossart, des Raths.

»ich ^ Verlesung der Zuschriften Zürichs und aus Blinden erläutern die Gesandten von Uri, SchwyzUnterwalden, was sie zu Ausschreibung dieser Conferenz und zu ihrem Beschlüsse in der Bündner Ange-aber ^ ^'""laßt habe. Es sei nämlich offenbar, daß die evangelischen Orte und Zugewandten, besonders^ Zürich, Sache ziemlich zweideutig gehandelt und Alles zu ihrem und der protestirenden Bündner

i» -> ö'M Nachtheil der katholischen Partei zu wenden gewußt haben; daher haben sie sich entschlossen,

^ 01 nnft nicht mehr mit den evangelischen Orten in diesem Geschäft zu handeln, noch eine Tagsazung, wohin^ ""ch ausgeschrieben würde, zu besuchen; sie bitten und ermahnen die übrigen Orte, hierin mit ihnen einigcvDa nun aber Lncern und Zug erhebliche Gründe dagegen einwende» und man beiderseits von denschied abgehen will, wird dieser Handel, sowie das an Zürich entworfene Schreiben in den Ab-

^ ücnoininen; seineu Entschluß darüber soll jedes Ort unverzüglich nach Lucern schikcn. 1». Auf einen»ats ^ ^ savoyischen Gesandten in Betreff der verfallenen Pensionen wird bis zu Ende des laufenden Mo-^thl crtheilt. «. Über den Antrag, den beiden Herzogen von Savoyen und Mantua wegen Ver-

Jtgp"^ savoyischcn Prinzessin mit dem Prinzen von Mantna durch die anderer Geschäfte wegen in""senden Oberst Amrhyn und Landammann Beßlcr gratulircn zu lassen, soll jedes Ort seine-Stimmefüglich „ach Lncern schiken. «I. Uri bringt vor, es habe wegen Fürkauf und Wucher Einigen aus Lauis