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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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847
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September 1607. K47

vorzubeugen. Uri entschuldigt sich, seine Weigerung habe nicht den Sinn, als wolle es sich mit der Sachebeladen, denn bereits habe es die Gränzen an vielen Orten mit Mannschaft besezt und also schon mehrals irgend ein anderes Ort, wobei es täglich große Kosten tragen müsse. Hierauf berichtet Gregor Meyer,^ekelineister zu Chur, im Namen der III Bünde, durch die Mehrheit der Gemeinden sei auf die an sieinte Anfrage beschlossen worden, die endliche Beilegung ihrer langwierigen Streitigkeiten den XIH und^wandten Orten zu übergeben und sie ganz freundlich zu bitten, die Kriegsrüstnngen einzustellen und un-^ügiich duicch Gesandte mit den Gesandten Mindens über die geeignetsten Mittel zu Herstellung der RuheZu berathc». Er müsse dabei anzeigen, daß hinsichtlich des bevorstehenden Strafgerichts beschlossen wordenseii'/°" Bund sechszehn Ncchtsprecher, welche verständige, gottesfürchtigc, weise und unparteiische Leute.sollen, zu bezeichnen, und jedem Rechtsprecher nur einen Gänmer beizugeben. In einer Zuschrift äußertAus^ ^bere Bund in gleichem Sinne und bittet besonders, man möchte gewaltthätige Mittel vermeiden. —^ diesen. Allem nun kann man nicht entnehmen, daß beruhigende Besserung vorhanden sei, denn während>chg^"^uer einerseits zusichern, daß sie sich den Eidgenossen in die Arme werfen wollen, berichten sie ander-' daß sie ein neues Strafgericht aufstellen wollen. Einige Orte meinen nun, man solle ihnen sogleichsahre,, und Gesandte zu ihnen schiken, andere halten dieses nach den bisherigen Erfahrungen für ganzHab dringen auf Vollziehung des gefaßten Beschlusses. Damit jedoch die Bündner sich nicht zu beklagenhabe man ihr Anerbieten übersehen oder nicht achten wollen, will man in einem Schreiben die»nd"^ ^ Vorbringen gefunden und wie man solche zu verbessern begehre, auseinander sezen

^ ^särderlichen Entschluß darüber verlangen. Wenn, wie man zuversichtlich erwartet, auf die bestimmteo»>c willfährige Antwort erfolgt, soll Zürich unverzüglich die andern Orte in Kenntniß sezen und deneine an welchem die Gesandten zu Mayenfeld sich einfinden sollen; würde aber wider Erwarten

^ abschlägige oder den gestellten Begehren nicht entsprechende Antwort erfolgen, so soll Zürich ebenfalls dier» Orte und die Zugewandten unverzüglich benachrichtigen und dann sollen Alle, ausgenommen Uri aus^ gebkneu Gründen, bei den beschworenen Bünden gemahnt sein, mit je einem Fähnchen aufzubrechen undbestimmten Pläze zu ziehen; gleichzeitig mit der Verichtgabe soll Zürich den Tag des Aufbruchs fest-ben" > ^'"nit denn auch die ans der lcztcn Tagsazung iu Betreff des Aufbruchs beschlossenen Artikel

» - sein. Und weil noch über zwei Punkte derselben, nämlich die Religion und die Einmischung fremderArsten betreffend, einige Bedenklichkeiten walten, wird zu Beseitigung alles Mißtrauens verfügt, die GesandtenBünden, wenn Anstände darüber sich erheben würden, sollen Vollmacht habe», hierin Alles zu thnn, was? Wieden, Ruhe und Einigkeit, jedoch ohne Abbruch der Freiheiten der Bündner, gereichen möchte. Und weilWegbleiben Uri's und durch die von Schwyz und Untcrwaldcn abzugebenden Besazungcn das zweite^gi'nent geschwächt wird sollen die Fähnchen des Abts von St. Gallen und der Stadt Nottweil dem Oberste»^ Vucerner Regiments zngetheilt werden. Immerhin soll man bis zum Einlangen der Antwort sich bereitund, wenn es de» Obrigkeiten gefällig, ..die fendli vßher Hemke.,", damit die Bündner in heilsamen^eken gejagt werden und sich um so eher füge». - Schließlich will inan an Erzherzog Maximilian undGnbernator zu Moyland schriftlich das Ansuchen stellen, inzwischen keinen Einfall zu thnn, ...dem man"Ucr »och auf xinen guten Ausgang hoffe.*) I». («. u. Lauis).

i Diele zwei Schreiben, el. et. 6. September, sind abgcdrutt bei AnHorn S. lütl sf.