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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1K0K. 803

^rteoch Punkte mit dem Grafen von Fucntes zu verhandeln haben; die Gesandten sollen sich

"he geben, daß die vierzehn erledigten Pläze im dortigen Collegium, welche vormals schwäbische Schüler^"uzet haben, den katholischen Orten überlassen werden; über deren Reparation wird man sich dann schon^ständigen können. Zug, Freiburg und Solothurn, die dazu zu stimmen nicht instruirt sind, nehmen es inAbschied, über das durch Herrn von Caumartin gemachte Anerbieten seines Königs, einige Studenten""s Wallis in Frankreich zu erhalten, ist man einig, daß diese gute Gelegenheit nicht versäumt werden dürfe;"her solle,, Gesandte von Lucern, Freiburg und Solothurn sich zum Ambassador verfügen, demselben diekchältnisse der mayländischen Stiftung auseinandersezen und darauf halten, daß die Pläze in Frankreich""H Form derer in Moyland eingerichtet werden. Der Erfolg dieser Verhandlung soll dann dem Bischof von»nd^ '"'^etheilt werden. Die Gesandten sollen mit dem Ambassador auch über die ausstehenden Pensionenandere Zahlungen sprechen und ihn gemäß früheren Erbieten um seine Verwendung im Streit mitüber die Bieler Angelegenheit ersuchen. I». An den Herzog von Bayern wird ein DankschreibenYen skr se^e freundschaftlichen Anerbieten gegen die katholischen Orte, unter Erinnerung an die alte" ^Verwandtschaft und das gute Verhältniß, so vormals zwischen der Eidgenossenschaft und dem HausHern bestanden hat. Der Stadtschreiber von Lucern soll auf seiner Durchreise zum heil. Berg die" )e bestellen, v. Der Bischof von Wallis begehrt Weisung über sein Verhalten hinsichtlich der trozigen'^""dlichen Replik, welche Bern wegen Vollziehung des Abschieds von Visp gegen dieHugenotten" in" 's an den Bischof und die sieben Zehnten erlassen hat, und hinsichtlich des bewußten Anschlags derettva ^""dvögte mit den Walliser Hugenotten. Antwort: Gegenwärtig sei die Zeit nicht geeignet, darüber^ M verhandeln, sobald sich aber Gelegenheit darbiete, werde man ihm das Nöthige schreiben, tl und' (S. u. Luggarus). ß. Alle, welche damit noch im Rükstande sind, sollen an Bezahlung der PensionenKre^den. 55. (S. u. Freiämter). I». Die Orte, welche sich über Schenkung von Fenstern in den^ "Zgcuig des Klosters Franenthal noch nicht ausgesprochen haben, sollen es bis auf künftige Tagsazung thun.N s, die versprochene Unterstüznng an den Kirchenbau der Jesuiten in Freiburg erinnert. It,. In

^ Gigling des Abschieds von Gersau begehren die IV Waldstätte, daß den Gesandten nach Mayland, welche^^"^dinal Borromäus über die Pläze im dortigen Collegium unterhandeln sollen, der Auftrag gegebenAnk^' Grafen von Fnentes über Bezahlung der ausstehenden mayländischen Pensionen und der

Zu ^ dumaine'schen Hauptleute und über den Salztransit die erforderlichen Schritte zu thun.

ivend der Sache wird mit dem spanischen Ambassador Casale darüber gesprochen, der seine Ver-

eine "^''sichert. I. (S. u. bern - freiburg. Vogt, überh.). 1»». Weil man die Bieler Angelegenheit für^ ""^gemachte Sache hält, findet man nicht für nöthig, etwas darüber zu verhandeln; daher sollen auch" Gesandten nach Baden Auftrag erhalten, es dabei bleiben zu lassen. 1» y» (S. u. die betr. Vogteien).

y Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgenheitcn:

^^"sschaft Thurga». I». Art. 130. Abzug.

Bier Freiämter. «. Art. 86. Verbot des Vorkaufs.

Bogt. iiberh. «. Art. 43. Allg. Verwaltungssachen ic.

""»»»lUei - .. ^ ^

^rn-fieib.

Iltei Luggarus. ,1. Art. 296. Geistliche. «. Art. 148. Justizsachcn.

«. 162. Justizsachcn.

Bogt, überh. I Art. 64.