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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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751
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August 1606. 751

Oberst Jost Ulrich, Landesfähnrich, des Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Ob-"n>lden; Niklaus Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; KasparHeinrich- (Rudolf) Kreuel, des Raths.

^ Betreffend den langwierigen Span zwischen den V katholischen Orten und dem französischen Am-assador über die schuldigen Zahlungen wird nach einläßlicher Berathung beschlossen, zwei Gesandte an denwvcissador nach Solothurn abzuordnen, um ihn unter nochmaliger Darlegung des Sachverhalts zu ermahnen,endlich e^e genügende Erklärung abzugeben und die Zahlungen nicht also vorzuenthalten; zuvor jedoch willsich mit Freiburg und Solothurn über die Sache beratyen und sich gleichzeitig entschuldigen, warum sie'''cht auf gegenwärtige Tagsazung eingeladen worden seien. Sollte vom Anbassador eine Erklärung nicht er-stlich sei,,, so soll ihm angezeigt werden, daß man eine Gesandtschaft an den König selbst abordnen werde,ihn, die Beschwerden vorzutragen. Wenn es zu lezterm kommt, sollen zwei erfahrene, der Sprache kun-3k Männer, die mit dem König selbst reden können, mit den erforderlichen Kredenzbriefen und Instructionenkn denselben abgeordnet werden. Diese Vorschläge werden in den Abschied genommen, damit jedes Ort be-glichst seinen Entschluß an Lucern mittheile. Die nach Solothurn bestimmten Gesandte» von Lucern, Uri"nd Schmyz sollen ans den 26. August sich dort einfinden. I». Wenn in Zukunft die Voten über berathenekZenstände an Lucern mitzuthcilen sind, soll jedes Ort selbe vollständig melden und nicht ein Ort auf dasandere sich verlassen, e. Die Orte werden an Einsendung ihrer Voten über die jüngst zu Baden berathenenAnschriften an den König von Frankreich und die Herrschaft Venedig, in Betreff der Bündner Angelegenheit,''"ch Zürich erinnert. «I. Das Schreiben des französischen Ambassadors wegen des Bündnerhandels sollkm Ort abschriftlich mitgetheilt werden, v. Hauptmann Meyenberg von Zug, der gegen alle Verbote undnrnungen einen Reiszug nach den Niederlanden geworben hat, liegt zu Mellingen in VerHaft. Zu dessen^kchtjgmig wird auf den 28. August nach Bremgarten Tag angesezt, auf welchen auch Zürich eingeladen'd, mit dem Gesuch, auch Glarus hievon in Kenntniß zu sezcn und inzwischen durch den Landvogt und"dschreiber den Proceß formiren zu lassen. Stadt und Amt Zug werden aufgefordert, ihre Angehörigen^""zuinahnen und über alle Vorgänge in Bremgarten Antwort zu geben. Bei diesem Anlaß soll Zürich an'k schuldige Antwort auf den bewußten Vortrag der katholischen Orte erinnert werden (s. Note zu Abschied)- Da am Ende dieser Tagsazung der Bericht einlangt, daß Meyenberg entkommen sei, wird beschlossen,'chts desto weniger die angesezte Tagsazung abzuhalten, t Dem Statthalter Donada von Luggarus werden'"sichtlich seines langwierigen Processes zu Mayland, betreffend den Salztransit, die nöthigen Schriften be-' 'gt; überdieß wird dein Gesandten Jakob Sonnenberg in Rom befohlen, sich nach Mayland zu verfügen"'d von dort nicht eher wegzugchen, als bis er diesen Handel berichtiget habe. Ax. Dem Herzog von Urbino""f seine Anzeige von der Geburt eines Sohnes durch eine Gesandtschaft gratulirt werden. Als Gesandte"'den Hauptmann Walther Amrhyn von Lucern und Landammann Büeler von Schwyz bezeichnet. I». Der^ anische Ambassador wünscht, daß der Landvogt zu Luggarus eine Warnung erlasse in Betreff der Waarenden Niederlanden, weil dort eine anftekende Krankheit herrsche. Darüber soll nach Bremgarten instruirtkr en. Schwyz und Unterwalden sollen ihre Voten nach Uri schiken, damit diese Warnung auch zu Bellenzoxz '"erde. l. Hinsichtlich der Streitigkeit zwischen der Stadt und dem äußern Amt Zug über Ernennunghat ^"^^'dkrs hat man, nachdem man beide Parteien verhört und ganz ernstlich zur Ruhe vermahnt- nichts Anderes zu thun gewußt, als sie zum Rechten zu weisen, mit der Mahnung, sie möchten die Orte,