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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1605.

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^»licheu Fällen von der Gegenpartei anch geschont zu werden, seine Strafe dahin gemildert, der Landvvgt^ ihn unfehlbar bis nächsten Samstag verhören, jedoch nicht peinlich, warum er das gethan und wer ihnaufgereizt habe, ihn an den Pranger stellen, dort eine dieser Schriften in seinen Händen verbrennen, danngewöhnlichem Brauche ihn mit Ruthen auspeitschen und aus den V Orten und den gemeinen VogteicnMannen. «. Ein durch Herrn Ballier iiberbrachtes Schreiben des französischen Ambassadors von Caumartin^ Betreff der Biindner Angelegenheit wird in den Abschied genommen und freundlich verdankt. Ebenso wird^ Antwort des Ambassadors Casale, mit dem über diesen Handel Nüksprache gehalten ward, in den Abschied^»ominen. Dabei werden die Biindner crmahnt, sich wohl zu bedenken und zu keinem nnnöthigen Kriegezu geben, damit der allgemeine Friede und Wohlstand im Vaterland nicht getriibt werde. «I. Diesandten sollen referiren, was mit dem Ambassador Casale über Aufnahme des Gesindels auf des KönigsLeeren und iiber die riikständige Pension verhandelt worden ist. «. Die Winkelaufbrüche, deren HauptmannAbenberg von Zug sich jüngst schuldig gemacht hat, soll man ernstlich verbieten und die bestehenden Mandatesxl^ bei, Vogteien neuerdings bekannt inachen; auch soll man, wenn so etwas vorkömmt, darüberLander Mittheilnng machen und die Ungehorsamen bestrafen helfen. Die Entschuldigung der Gesandten derZug und der Gemeinden Wenzingen nnd Ägeri, daß ihnen die Handlung Meyenbergs leid und daß sieihr Wissen nnd Willen geschehen sei, soll zu Baden vor den regierenden Orten angebracht werden; auch^ man die Schultheißen von Bremgarten und von Mellingen für ihren Ungehorsam znr Verantwortung^hen. z ^bes Ort soll seine Gesandten bereit halten, damit sie; sobald der Bischof im Wallis den Rechts-U gegen den Meyer zu Gombs ansezt, dahin abgehen können. Zu Baden will man Solothurn ermahnen,i von den katholischen Orten nicht zu söndern. Die Gesandten sollen auch Instructionen mitbringen, über^gwnssachen und über Vollziehung des Abschieds von Visp zu verhandeln. Der Gesandte der V Orte" Boin, Jakob Sonnenberg von Lucern, berichtet, daß er beim Cardinal Borromäus noch fünf Pläze im°^gium zu Mayland für Wallis ausgewirkt habe. I». (S. u. bern-freib, Vogt, überh.). I. Die Gesandten'"ch Baden sollen beauftragt werden, auf ihrer Heimreise in Zug Alles anzuwenden, damit die AnständeAschen der Stadt und dem äußern Amt wegen des neuen Landschreibers beigelegt werden. (An die ge-Näthe). Freiburg nnd Solothurn sollen zu Baden dahin bestimmt werden, bezüglich des Tauschhandels^ Biel verabschiedeter Maßen nicht nachzulassen. Uber diesen Handel soll einstimmige Instruction ertheiltA. abermals große Unordnung, Bestechungen und Umtriebe bei den Wahlen der Gesandten und»dvögte vorkommen, so sollen die Gesandten nach Baden Vollmacht mitbringen, zu bcrathschlagcn, wie diesem^ rauch am besten zu begegnen sein möchte.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhciten:

^stchaft Bade». »». Art. 1S7. LocalcS.

"mfreili. iiberh. n. Art. 52.

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