73k April 1605.
Hauptmann Stefan Alexander Segesser langt eine Zuschrift ein, worin er meldet, daß der Cardinal AlexanderMedicis am 1. April zum Papst erwählt worden sei und den Namen Leo XI. angenommen habe.
Tagsazung der XIII Orte.
Waden. 1K05, 17. April (Sonntag Quasimodo).
Staatsarchiv Luccrn. AIlg Ablchi-d« NX». 447. Kantonsarchiv i» Aarau! Abschi-dbd. XI. 40.
Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Johann Escher, Sekelmeister und des Raths-Bern. Albrecht Manuel, Schultheiß; David Tscharner, des Raths. Lucern. Jost Pfysfer, Ritter, Sch»^heiß; Walther Amrhyn, Ritter, des Raths. Uri. Walther Jmhof, Ritter, Landammann; Gideon Stricker,Statthalter. Schwyz. Sebastian Mieter, Landammann. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, vo»Obwalden; Kaspar Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlaubcn, Stadtschreiber;Hans Trinkler; Andreas Jten, alle des Raths. Glarus. Heinrich Schwarz, Landammann. Basel. H>^ronymus Mäntelin; Sebastian Spörlin, beide des Raths. Freiburg. Niklaus von Perroman, Ritter,Schultheiß; Hans Python, Sekelmeister und des Raths. Solothurn. Petermann Sury, Schultheiß-Schaffhausen. Alexander Keller, Statthalter; Hans Konrad Peyer, Stadtschreiber. Appenzell. UlrichNäff, Landammann, von Jnner-Rhoden; Sebastian Thöring, Landammann, von Außer-Rhoden.
»» Der Gruß der Gesandten von Zürich wird freundlich verdankt mit dem Anerbieten aller Freundsch»^und eidgenössischen Liebe und Treue. I». (S. u. Lauis). «?. Zürich führt Beschwerde, daß der Landvogt vo»Baden den Nachlaß des zu Brugg Hingerichteten Balthasar Bopp von Otelfinge» mit Arrest belegt habe,während sonst üblich sei, daß aus solchem Nachlaß zuerst die Schulden bezahlt und der Rest an die Erbe»verabfolgt werden; es bitte, von dieser Neuerung abzustehen und die alten Bräuche bleiben zu lassen, indc>»es sonst veranlaßt wäre, Gegenrecht zu üben. Wird in den Abschied genommen, «I Weiter macht es Anzug,daß derselbe Landvogt den Abzug vom Nachlaß des Vogts Schwarz zu Altstätten, welches Dorf mit de»>Malesiz der Grafschaft Baden, mit der Mannschaft und den übrigen Gerichten und Bußen der Stadt Zürichzugehöre, prätendire, und spricht die Erwartung aus, daß man es bei seinen alten Bräuchen und Rechte»schüzen werde. Erkennt: Zürich soll ans künftiger Jahrrechnnng seine Rechnungen über diesen Abzug auflege»,damit man aus denselben und aus den Rechnungen der Landvögte ersehen könne, ob derselbe bisher alle'»durch die Öbervögte Zürichs, oder zur Hälfte zu Händen der VIII Orte bezogen worden sei. v—Ii. (^'u. Freiämter). I. (S. u. bern-freib. Vogt, überh.). k. Gesandte gemeiner III Bünde eröffnen vor allg^meiner Session: Bereits seit anderthalb Jahr haben der Graf von Fuentes und seine Beamten unbilligNeuerungen und Feindseligkeiten gegen die Bündner ausgeübt, entgegen dem Vertrage von 1531 Haudei,Wandel und freien Paß gegen sie gesperrt und eine Festung gegen das Veltlin und eine andere dicht nebe»dem Thurm im See aufgebaut. Schon auf sechs Tagsazungen haben sie Beschwerde darüber geführt und Hü^und Rath gesucht, bis endlich im Mai des verflossenen Jahres die Abordnung einer Gesandtschaft an de»Grafen beschlossen worden sei, um diese Anstände zu beseitigen. Man habe damals begehrt, die Bündner solle»diesen Gesandten unumschränkte Vollmacht ertheilen und erklären, unwiderruflich halten zu wollen, was dieseabschließen. Die Bündner haben willfahrt mit der Bedingung, daß nichts gegen ihren alten Stand, ihre Vel-