712 August 1004.
die Anzeige, daß der Gnbernator vorhabe, 2000 Spanier durch die Eidgenossenschaft in die Niederlande zw»Schuz dieser Länder zu schiken; gemäß Biindniß mit den katholischen Orten habe er dazu das Recht und er-warte, daß gemeine Eidgenossen nicht allein sein Borhaben gutheißen, sondern auch diesen Truppen alle Freund-schaft erzeigen werden; diese werden in Abteilungen von 200 Mann durchmarschiren und zwar unbewaffnet,gemäß Bündniß, und werden die Waffen nicht zu sich nehmen noch sich sammeln, bis sie in Lothringen ange-kommen sein werden. Er mache diese geziemende Anzeige, um zum Boraus jede» Argwohn nnd jede Bedenk-lichkeit zu entfernen. Die Anzeige wird gebührend verdankt, von den Gesandte» der IV Städte aber, weil siedarüber nicht instruirt sind, in den Abschied genominen. «I. Die Gesandten, welche lezten Mai an den Königvon Frankreich waren abgeordnet worden, erstatten umständlichen Bericht. (S. Absch. 529). Es wird nnn ei»Ausschuß diesen Gesandten beigeordnet, um artikelweise die Antwort an den König zn entwerfen. Diese lautet!1. Da der König bei Erneuerung des Bündnisses einigen Orten hinsichtlich der ansstehcndcn Pensionen »nddes Fricdgelds bestimmte Versicherungen gegeben habe, so erwarte man, daß er diese so vieljährigen Exstanze»möglichst bald berichtige. 2. Da leztes Jahr nur Ein Zins bezahlt worden ist, wird der König gebeten, An-ordnungen zu treffen, daß neben Bezahlung der neuen Zinse die Exstanz der alten Zinse jährlich verringertund nichts desto weniger jährliche Abzahlungen am Capital geleistet werden. 3. Da Rottweil vom Königdie Vereinung aufgenommen worden, sei auch angemessen, daß es hinsichtlich der Pension wie ein andereszugewandtes Ort gehalten werde. 4. Mit der Versicherung, daß die gegebenen Assignationen continuirt werde»und gelten sollen, gebe man sich zufrieden, sofern das beförderlichst in Vollziehung gesezt werde. Da jedochdie Bezahlung ans außerordentlichen Mitteln ein undeutliches, zweifelhaftes Versprechen ist, worauf man si^nicht verlassen kann, so wird begehrt, daß der König entweder dieser Summe einen Namen gebe, oder da»»neben den 400,000 Kronen jährlich so viel Geld schike, daß die Obersten nnd Hanptlente seinem Versprechtgemäß bezahlt und aus ihrer Roth erlöst werden; auch möchte er anordnen, daß nicht andere Münzsorte»,als die Verträge bestimmen, geliefert werden. 5. Da bei Abschluß des Bündnisses versprochen worden, diePensionen werdeil wie von Alters her bezahlt werden, so wünsche man eine Weisung an den Ambassador »»bdie Tresoriers, daß sie die Münzsorten in dem Werthe geben, wie unter des Königs Vorfahren üblich gewcse»,denn diese Neuerung dürfe man nicht so gering ansehen, indem sich ans je hundert ein Verlust von wenigstenszehn Kronen ergebe. 0. Die Versicherung, daß den niederländischen Hanptlente» ihre Verträge in guten Trentgehalten und sie wie andere bezahlt werden sollen, möchte vielleicht befriedigen, wenn Anordnung für die VoÜZiehung gegeben würde. 7. Der König möchte diejenigen du maine'schen Hanptlente, welche ans gewisstUrsachen um neue Verträge angehalten haben, dieses nicht entgelten lassen, sondern sie wie andere bezahlt,weil ihnen das schon einmal versprochen worden ist. 8. Weil der König zn Aufstellung eines neuen Etat's f>^die freien Pensionen sich bereit erklärt hat, so wird er ersucht, dem Ambassador die Weisung zn geben, daß tdas so bald möglich ausführe, und auch die Bezahlung der verfallene» freien Pensionen anzuordnen, weil tmeistens solche angehe, die sich um den König verdient gemacht haben. 9. Man danke dem König für sti»^Erklärung betreffs der Käufleute, bitte ihn aber dringend, den Zollern nnd Beamten die entsprechenden Wei-sungen zu ertheilen nnd den Känfleuten ein besiegeltes Patent mit der kurze» Erläuterung, wie jüngst zn Pa»^begehrt worden ist, auszustellen. 10. Wenn den Zollikofern von St. Gallen für den an ihnen verübten Ra»bein solches Recht gehalten wird, daß sie ohne fernere Kosten wieder zn ihrem Eigenthnm gelangen, (was siebereits seit mehr als dreißig Jahren mit Mühe nnd Gefahren angestrebt und dafür bei >0,000 Kronen a»f